
Union und SPD: Wirtschaftsrechtliche und steuerliche Sondierungsergebnisse
CDU/CSU und SPD haben ihre Ankündigung umgesetzt und sind bereits am 08.03.2025 zügig zu Sondierungsergebnissen gekommen, die die Basis für die weiteren Koalitionsverhandlungen bilden. Die Koalitionsgespräche sollen aktuellen Verlautbarungen zufolge bereits am 13.03.2025 starten.
Die Wirtschaft in Deutschland soll laut dem Sondierungspapier von CDU/CSU und SPD vom 08.03.2025 u. a. durch folgende Maßnahmen unterstützt werden:
Wirtschaftsrechtliche Maßnahmen
Klima und Energie
- Minderung der Energiekosten/des Industriestrompreises um mindestens 5 Cent/kWh, im ersten Schritt durch Senkung der Stromsteuer für alle auf das europäische Mindestmaß
- Halbierung der Übertragungsnetzentgelte mit dem Ziel einer dauerhaften Deckelung der Netzentgelte
- Ausweitung der Regelungen der Strompreiskompensation auf weitere energieintensive Branchen und Förderung des Netzausbaus
- Erhöhung des Energieangebots, indem Reservekraftwerke nicht nur zur Vermeidung von Versorgungsengpässen, sondern auch zur Stabilisierung des Strompreises zum Einsatz kommen
- Unterstützung der CO2-Neutralität von energieintensiver Industrie durch Abscheidung und Speicherung von Kohlendioxid und Anbindung industrieller Zentren an das Wasserstoffkernnetz
Forschung und Förderung bestimmter Branchen
- Stärkung strategisch wichtiger Branchen, z. B. Halbleiterindustrie, Batteriefertigung, Wasserstoff und Pharma
- Erhaltung der Automobilindustrie als Leitindustrie, wozu auf Technologieoffenheit gesetzt und ein Kaufanreiz zur Förderung der E-Mobilität sowie die Unterstützung der Zulieferer bei der Bewältigung der Transformation angekündigt wird
- Bildung von Investitionsfonds, z. B. für Venture Capital, Wohnungsbau und Energieinfrastruktur, mit denen die Vergabe von Eigen- und Fremdkapital für Investitionen gefördert werden soll
- Ankündigung eines Programms für Forschung, Innovationen, Technologien, Transfer und Entrepreneurship (Hightech-Agenda)
- Vollständige Wiedereinführung der Agrardiesel-Rückvergütung für Landwirte
Digitalisierung / Bürokratieabbau
- Stärkung der Digitalisierung der Verwaltung bei neuen Kompetenzzuordnungen zwischen Bund, Ländern und Kommunen
- Rückbau von Bürokratie durch die Abschaffung von Berichts-, Dokumentations- und Statistikpflichten
Globaler Handel
- Ausbau des Freihandels u. a. durch Abschluss neuer Freihandelsabkommen auch mit den USA
- Schutz der deutschen Industrie vor unfairen Handels- und Subventionspraktiken
Arbeit und Soziales
- Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 15 Euro in 2026 und Stärkung der Tarifbindung
- Schaffung einer wöchentlichen statt einer täglichen Höchstarbeitszeit für mehr Sicherheit und Flexibilität auf dem Arbeitsmarkt
- Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und Reform der privaten Altersvorsorge
- Sicherung des Rentenniveaus und Beibehaltung des abschlagsfreien Renteneintritts nach 45 Beitragsjahren
- Umgestaltung des bisherigen Bürgergeld-Systems zu einer neuen Grundsicherung für Arbeitssuchende
- Bekämpfung von Sozialleistungsmissbrauch und Stärkung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit
- Bessere Koordination und Abstimmung sozialer Leistungen
Steuerrechtliche Maßnahmen
- Entlastung der breiten Mittelschicht durch eine nicht näher beschriebene Einkommensteuerreform und eine nicht näher bezifferte Erhöhung der Pendlerpauschale
- Anreize für unternehmerische Investitionen und Ankündigung einer Unternehmenssteuerreform
- Steuerbefreiung von Zuschlägen für Mehrarbeit, die über die tariflich vereinbarte bzw. an Tarifverträgen orientierte Vollzeitarbeit hinausgeht
- Steuerliche Begünstigung der Prämie, die Arbeitgeber für die Ausweitung der Arbeitszeit von Teilzeitbeschäftigen zahlen
- Bei freiwilliger Weiterarbeit über das gesetzliche Rentenalter hinaus Steuerfreiheit des monatlichen Gehalts bis zur Höhe von 2.000 Euro
- Dauerhafte Reduzierung des Umsatzsteuersatzes für Speisen in der Gastronomie auf 7 %
Hinweis: Zur Finanzierung der enormen Herausforderungen im Bereich der Verteidigung soll die grundgesetzliche Schuldenbremse noch vor der Konstituierung des neuen Bundestags dahingehend modifiziert werden, dass Verteidigungsausgaben in Höhe von mehr als 1 % des BIP nicht bei der Prüfung der Schuldenbremse berücksichtigt werden, sondern vielmehr in unbegrenzter Höhe fremdfinanziert werden können. Zudem soll noch kurzfristig ein Sondervermögen Infrastruktur Bund/Länder/Kommunen in Höhe von 500 Mrd. Euro mit einer Laufzeit von zehn Jahren geschaffen werden. Von diesem Sondervermögen sollen den Ländern und Kommunen 100 Mrd. Euro für Infrastrukturinvestitionen zur Verfügung stehen. Schließlich soll es - wie bereits heute dem Bund - künftig auch den Ländern möglich sein, sich jährlich bis zur Höhe von 3,5 % des BIP neu verschulden zu können.
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