Steuerfortentwicklungsgesetz passiert Bundestag und Bundesrat
Der Bundestag beschloss am 19.12.2024 das Steuerfortentwicklungsgesetz in reduzierter Form. Bereits am 20.12.2024 stimmte der Bundesrat zu.
Nach dem überraschenden Einvernehmen zwischen der SPD und der FDP, das im Gesetzgebungsverfahren diskutierte Steuerfortentwicklungsgesetz nun doch noch zum Abschluss zu bringen, beschloss der Bundestag das Gesetz am 19.12.2024. Der Bundesrat erteilte bereits am 20.12.2024 seine Zustimmung, so dass das Gesetz nach seiner Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten kann.
Inhaltlich ist allerdings nur ein Bruchteil der zunächst vorgesehenen Maßnahmen beschlossen worden, konkret:
- Anpassung des Einkommensteuertarifs 2025 und 2026 durch Erhöhung des Grundfreibetrags und Verschiebung der Eckwerte
- Anhebung des Kinderfreibetrags und des Kindergelds für 2025 und 2026
- Anhebung der Freigrenzen beim Solidaritätszuschlag für 2025 und 2026.
Die weiteren bislang im Gesetzentwurf enthaltenen Maßnahmen, wie z. B. die Fortführung der degressiven AfA, die Änderung der Sammelpostenregelung und eine Mitteilungspflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen, wurden vor den Abstimmungen im Bundestag und Bundesrat aus dem Gesetzespaket herausgenommen.
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