Steuergesetzgebung: Stellungnahmen des Bundesrats und der Bundesregierung

14.10.2024 | < 2 Minuten Lesezeit

Der Bundesrat nahm am 27.09.2024 zum Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) und zum Steuerfortentwicklungsgesetz (SteFoG) Stellung. Bereits am 02.10.2024 fügte die Bundesregierung jeweils ihre Stellungnahme an.

In den Stellungnahmen des Bundesrats finden sich zahlreiche Forderungen bzw. Änderungsvorschläge. Die Hoffnung, dass der Bundesrat sich gegen die im Entwurf des Steuerfortentwicklungsgesetzes vorgesehene Einführung einer Mitteilungspflicht von innerstaatlichen Steuergestaltungen ausspricht, wurde allerdings enttäuscht.

Die Bundesregierung reagierte am 02.10.2024 auf die Forderungen mit der Absicht, zwar einige Forderungen des Bundesrats prüfen. Für die Übernahme der Forderungen in die jeweiligen laufenden Gesetzgebungsverfahren spricht sie sich aber nur in wenigen Punkten klar aus.

U.a. stimmte sie der Forderung des Bundesrats zu, in das Jahressteuergesetz 2024 eine Regelung aufzunehmen, wonach die mit dem Wachstumschancengesetz eingeführte Verschärfung bei grenzüberschreitenden Finanzierungsbeziehungen grundsätzlich nicht auf Aufwendungen anzuwenden ist, die bis zum 31.12.2024 entstehen, wenn die zugrundeliegende Finanzierungsbeziehung vor dem 01.01.2024 zivilrechtlich vereinbart und tatsächlich durchgeführt wurde. Auch der Erbfallkostenpauschbetrag von derzeit 10.300 Euro soll nach dem Dafürhalten des Bundesrats und der Bundesregierung auf 20.000 Euro erhöht werden.

Eine klare Absage erteilte die Bundesregierung hingegen der Forderung des Bundesrats, mit dem Steuerfortentwicklungsgesetz die Wertgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter von bislang 800 Euro auf 1.000 Euro anzuheben und entsprechend den Einstiegswert für die Sammelpostenregelung statt anstelle der im Gesetzentwurf vorgesehenen 800 Euro auf 1.000 Euro festzusetzen. Den Forderungen des Bundesrats, die am Gesamtumsatz und am Gewinn orientierten Buchführungspflichtgrenzen nach oben zu verschieben als auch die umsatzsteuerliche Istversteuerungsgrenze von derzeit 800.000 Euro auf 1 Mio. Euro anzuheben, steht die Bundesregierung ebenfalls ablehnend gegenüber.

Hinweis: Es bleibt nun abzuwarten, ob und konkret welchen Forderungen der Bundestag in beiden Gesetzgebungsverfahren nachkommen wird. Mit einem Beschluss des Bundestags ist jeweils am 18.10.2024 zu rechnen. Der Bundesrat könnte dann am 22.11.2024 über seine Zustimmung zu den Gesetzen beschließen.