Wachstumschancengesetz geht in den Vermittlungsausschuss
Zwar hat der Bundestag das Wachstumschancengesetz am 17.11.2023 beschlossen, der Bundesrat hat dem Gesetz in seiner Sitzung am 24.11.2023 jedoch die Zustimmung verweigert.
Mit seiner Entscheidung folgt der Bundesrat der Empfehlung seiner Ausschüsse, den Vermittlungsausschuss einzuberufen. Die Inhalte des Wachstumschancengesetzes werden nun nochmals neu verhandelt, so dass Regelungen wegfallen, modifiziert oder ggf. (im verfassungsrechtlich zulässigen Rahmen) neue Regelungen hinzukommen können.
Mehr zum Inhalt des Wachstumschancengesetzes finden Sie hier.