
Rat der Europäischen Union erzielt politische Einigung zu DAC9
Laut einer Pressemitteilung der EU-Kommission hat sich der Rat der Europäischen Union auf eine Vereinfachung der Meldepflichten im Rahmen der globalen Mindestbesteuerung geeinigt.
Mit der politischen Einigung über eine weitere Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung (sog. DAC9-Richtlinie) beabsichtigt die EU eine Vereinfachung der Meldepflichten für multinationale Unternehmensgruppen, die in den Anwendungsbereich der Mindestbesteuerungsrichtlinie fallen. Dies hat die EU-Kommission am 11.03.2025 mitgeteilt.
Erreicht werden soll dies durch die Einführung eines Austauschs von Informationen zwischen den EU-Mitgliedstaaten, sodass multinationale Unternehmensgruppen zukünftig nur noch eine zentrale Ergänzungssteuererklärung (top-up tax information return) für die gesamte Gruppe einreichen müssen, anstelle der bislang bestehenden Erklärungspflicht auf Ebene der einzelnen Gruppeneinheiten in den jeweiligen Jurisdiktionen.
Hinweis: Die offizielle Annahme der DAC9-Richtlinie durch den Rat der Europäischen Union steht zwar noch aus, es dürfte sich aber nur noch um eine Formalität handeln. Die Richtlinienvorgaben müssen nach deren Inkrafttreten nach Veröffentlichung im Amtsblatt der EU von den EU-Mitgliedstaaten bis zum 31.12.2025 in nationales Recht umgesetzt werden.
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