Steuerkonferenz der Wirtschaft beherrscht von Pillar II (GloBE)

25.02.2025 | 2 Minuten Lesezeit

Bei der dreitägigen Steuerkonferenz der Wirtschaft (ehemals HAARMANN-Steuerkonferenz), die vom 19. bis 21.02.2025 in Berlin stattfand, zeigte sich sehr deutlich, welch enorme Bedeutung der globalen Mindeststeuer für Unternehmen in Deutschland zukommt. Unter Leitung von Dr. Daniel Zöller konnten Unternehmensvertreter ihre Praxisfragen direkt mit einem der Schöpfer von Pillar II diskutieren.

Im Rahmen der Steuerkonferenz der Wirtschaft zog sich das Thema Pillar II wie ein roter Faden durch drei Tage intensive Diskussionen der sowohl aus Deutschland als auch aus dem europäischen Ausland teilnehmenden Vertreter aus Unternehmen, Rechtsprechung, Finanzverwaltung, Wissenschaft und Beratung.

Mit Blick auf die Adaption der GloBE-Vorgaben in EU-Recht und deren Überführung in nationales Recht betonten Vertreter zahlreicher führender Unternehmen in Deutschland mehrfach, dass mit der Anwendung von GloBE ein enormer zusätzlicher Bürokratieaufwand einhergeht. Pointiert wurde auf die Sorge hingewiesen, dass Teile der globalen Mindeststeuer vor dem Hintergrund einer kürzlich erlassenen „Executive Order“ der Trump-Administration als US-Unternehmen benachteiligende Regelungen qualifiziert werden könnten. Bereits für 2025 könnten die USA steuerliche Sanktionsmaßnahmen einführen, die auch deutsche Unternehmen schmerzlich treffen würden. Seitens der Wirtschaft wurde die Forderung noch entsprechend koordinierten Reaktionen auf EU-Ebene deutlich.

In einem auf die globale Mindeststeuer fokussierten Panel, das von Dr. Daniel Zöller von RSM Ebner Stolz geleitet wurde, stellte der bei den Verhandlungen auf OECD-Ebene maßgeblich beteiligte Dr. Achim Pross die Agenda der OECD zu weiteren Pillar II-Arbeiten vor. Neben weiteren Guidelines entwickelt die OECD derzeit dauerhafte Safe Harbour Regelungen auf Basis von CbCR-Daten.

Als Industrievertreter berichteten Prof. Dr. Ulf Freytag, Fresenius SE, und Daniela Ettenhofer, Brose Fahrzeugteile SE & Co. KG, von den großen Herausforderungen bei der Umsetzung erforderlicher GloBE-Prozesse in ihren Unternehmen. Den enormen Kraftanstrengungen stehe letztlich kaum ein Steuermehraufwand gegenüber. Dr. Eva Oertel, Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat, betonte, dass eine Erhöhung des Steueraufkommens nicht Ziel der globalen Mindeststeuer sei, sondern die Steuergerechtigkeit auf internationalem Level. Vielmehr zeige sich, dass ausländische Staaten mit bislang sehr geringer Steuerbelastung bereits reagiert und entsprechende Anpassungen vorgenommen hätten.

Als in der Administrierbarkeit besonders problematisch wurden Fälle geschildert, in denen Gruppengesellschaften veräußert werden und sich damit die Beschaffung der erforderlichen Informationen schwierig darstellt.

Auf nationaler Ebene noch umzusetzen sind Details zum Umfang des Mindeststeuerberichts, wenn von den - bislang nur temporär - vorgesehenen Ausnahmeregelungen auf CbCR-Basis Gebrauch gemacht wird. Hier bleibt abzuwarten, ob sich entsprechende Vereinfachungen, wie sie laut Dr. Achim Pross auf OECD-Ebene vorgesehen sind, im nationalen Recht finden werden. Dies wird laut Dr. Eva Oertel jedenfalls seitens der Bundesländer angestrebt.

Dr. Daniel Zöller stellte abschließend die Anwendung der CbCR Safe Harbour-Regelungen in einer Gruppenstruktur mit zwischengeschalteter Personengesellschaft dar. Aus einem kürzlich durch das BMF vorgelegten Entwurf lässt sich schließen, dass hier eine pragmatische Lösung in Sicht ist. Diese Rechtsauffassung wurde von den Panelteilnehmern einhellig geteilt.

Foto: RSM Ebner Stolz