
Umstellung der Datenübermittlung zum CbCR
CbCR-Daten können noch bis 30.09.2025 über die ELMA-Schnittstelle an das BZSt übermittelt werden. Ab 01.10.2025 ist eine Datenübermittlung nur noch über die DIP-Massendatenschnittstelle möglich.
Die inländische Konzernobergesellschaft oder eine beauftragte inländische Gruppengesellschaft einer internationalen Unternehmensgruppe mit einem Gruppenumsatz von mindestens 750 Mio. Euro haben spätestens ein Jahr nach Ablauf des Wirtschaftsjahres einen Country by Country-Report (CbCR) elektronisch an das BZSt zu übermitteln.
Das BZSt weist mit einer Meldung vom 10.03.2025 darauf hin, dass der bisherige Übermittlungsweg über die ELMA-Schnittstelle noch bis einschließlich 30.09.2025 genutzt werden kann und spätestens ab 01.10.2025 die Datenübermittlung über die neue Massendatenschnittstelle DIP (Digitaler Posteingang) zu erfolgen hat. Das BZSt stellt hierzu ein Kommunikationshandbuch DIP-Standard 2.0 zur Verfügung und wird fortlaufend über Entwicklungen auf ihrer Website berichten.
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