Steuerbefreiung von Arbeitgeberleistungen für Fahrten mit Fernzügen
Das BMF hat mit Schreiben vom 07.11.2023 zur Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 15 EStG zu Nutzungsmöglichkeiten von Fernverkehrsverbindungen bei Arbeitgeberzuschüssen zu Nahverkehrstickets Stellung genommen.
Seit 01.01.2019 sind nach § 3 Nr. 15 EStG Arbeitgeberleistungen steuerbefreit, wenn sie für Fahrten des Arbeitnehmers mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr (Personenfernverkehr) zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie für alle Fahrten des Arbeitnehmers im öffentlichen Personennahverkehr gewährt werden.
Die Finanzverwaltung stellt mit Schreiben vom 07.11.2023 klar, dass eine Fahrt im öffentlichen Personennahverkehr i. S. d. § 3 Nr. 15 EStG auch dann vorliegt, wenn eine Fahrberechtigung für den öffentlichen Personennahverkehr auch für die Nutzung bestimmter Fernzüge freigegeben wird. Hierunter fällt insbesondere die Freigabe des Deutschlandtickets für bestimmte IC/ICE-Verbindungen.
Hinweis: Das BMF-Schreiben ist in allen offenen Fällen ergänzend zum ursprünglichen BMF-Schreiben vom 15.08.2019 anzuwenden.