Auslaufen der Senkung der Mehrwertsteuersätze in der Gastronomie
Die durch das Corona-Steuerhilfegesetz und weitere Gesetze eingeführte Senkung des Mehrwertsteuersatzes für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen ist zum 31.12.2023 ausgelaufen. Ab 01.01.2024 gelten wieder die regulären Mehrwertsteuersätze von 19 %.
Neben klassischen Restaurantbetrieben sind hiervon alle Unternehmer betroffen, die Essen mit Dienstleistungskomponenten (Bewirtung, Mehrweggeschirr und/oder mit Verzehrmöglichkeiten) verkaufen.
Hinweis: Insofern können hiervon bspw. auch Kantinen, Schulküchen und Anbieter im Foodcourt-Bereich wieder dem regulären Steuersatz unterliegen.