
Intrastat: Anhebung der Anmeldeschwellen zum 01.01.2025
Der Bundesrat stimmte am 14.02.2025 dem Änderungsgesetz zum Außenhandelsstatistikgesetz zu, womit rückwirkend zum 01.01.2025 die Anmeldeschwellen zur Intrahandelsstatistik angehoben wurden.
Demnach ist ein Unternehmen i. S. v. § 2 UStG ab dem Berichtsmonat Januar 2025 meldepflichtig
- für die Verkehrsrichtung Versendung, wenn die Exporte in andere EU-Mitgliedstaaten im laufenden oder im vorangegangenen Kalenderjahr den Wert von 1 Mio. Euro (statt bisher 500.000 Euro) überschreiten,
- für die Verkehrsrichtung Eingang, wenn die Importe aus anderen EU-Mitgliedstaaten im laufenden oder im vorangegangenen Kalenderjahr den Wert von 3 Mio. Euro (statt bisher 800.000 Euro) überschreiten.
Ein Unternehmen, das die neuen Anmeldeschwellen weder in 2024 noch bisher in 2025 überschritten hat, ist nicht mehr zur Abgabe von Intrastat-Anmeldungen verpflichtet. Meldungen sind künftig erst dann zu übermitteln, wenn das Unternehmen im weiteren Verlauf des Jahres 2025 die vorgenannten Schwellen überschreitet. Entsprechend wird der Leitfaden zur Intrastat angepasst.
Hinweis: Sind bereits zum Berichtsmonat Januar 2025 Intrastat-Anmeldungen an das Statistische Bundesamt übermittelt worden, bleiben diese von den Rechtsänderungen unberührt (s. dazu Meldung des Statistischen Bundesamts).
Ansprechpartner