Intrastat: Anhebung der Anmeldeschwellen zum 01.01.2025

24.02.2025 | < 2 Minuten Lesezeit

Der Bundesrat stimmte am 14.02.2025 dem Änderungsgesetz zum Außenhandelsstatistikgesetz zu, womit rückwirkend zum 01.01.2025 die Anmeldeschwellen zur Intrahandelsstatistik angehoben wurden.

Demnach ist ein Unternehmen i. S. v. § 2 UStG ab dem Berichtsmonat Januar 2025 meldepflichtig

  • für die Verkehrsrichtung Versendung, wenn die Exporte in andere EU-Mitgliedstaaten im laufenden oder im vorangegangenen Kalenderjahr den Wert von 1 Mio. Euro (statt bisher 500.000 Euro) überschreiten,
  • für die Verkehrsrichtung Eingang, wenn die Importe aus anderen EU-Mitgliedstaaten im laufenden oder im vorangegangenen Kalenderjahr den Wert von 3 Mio. Euro (statt bisher 800.000 Euro) überschreiten.

Ein Unternehmen, das die neuen Anmeldeschwellen weder in 2024 noch bisher in 2025 überschritten hat, ist nicht mehr zur Abgabe von Intrastat-Anmeldungen verpflichtet. Meldungen sind künftig erst dann zu übermitteln, wenn das Unternehmen im weiteren Verlauf des Jahres 2025 die vorgenannten Schwellen überschreitet. Entsprechend wird der Leitfaden zur Intrastat angepasst.

Hinweis: Sind bereits zum Berichtsmonat Januar 2025 Intrastat-Anmeldungen an das Statistische Bundesamt übermittelt worden, bleiben diese von den Rechtsänderungen unberührt (s. dazu Meldung des Statistischen Bundesamts).