Auswirkungen eines Verlustrücktrags auf den Gesamtbetrag der Einkünfte
Werden negative Einkünfte im Wege des Verlustrücktrags im Vorjahr berücksichtigt, kommt es zu einer Erhöhung des Gesamtbetrags der Einkünfte im Jahr der Verlustentstehung
Mit Urteil vom 03.05.2023 (Az. IX R 6/21, DStR 2023, S. 1699) entschied der BFH, dass der negative Gesamtbetrag der Einkünfte im Entstehungsjahr nach Durchführung des Verlustrücktrags um den Betrag der zurückgetragenen Einkünfte zu erhöhen ist. Bei einem vollständigen Verlustrücktrag wird damit der negative Gesamtbetrag der Einkünfte neutralisiert. Im Streitfall führte dies dazu, dass ein Kirchensteuererstattungsüberhang im Verlustentstehungsjahr in vollem Umfang zu versteuern war.
Dieses Ergebnis begründet der BFH damit, dass zurückgetragene negative Einkünfte nicht mehr dem Entstehungsjahr zuzuordnen sind und nur im Rücktragsjahr, nicht aber (nochmals) im Entstehungsjahr zu berücksichtigen sind.