Änderungen in der Kombinierten Nomenklatur zum 01.01.2025

05.11.2024 | < 2 Minuten Lesezeit

Zum 01.01.2025 tritt die aktualisierte Version der Kombinierten Nomenklatur (KN) in Kraft. Für Unternehmen gilt es zu überprüfen, ob die bislang von ihnen verwendeten Zolltarifnummern betroffen sind und ob ggf. Handlungsbedarf besteht.

Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2024/2522 gab die EU-Kommission die aktualisierten, ab dem 01.01.2025 anzuwendenden 8-stelligen Warentarifnummern der KN bekannt.

Betroffen von den Änderungen und Anpassungen sind in diesem Jahr u. a. Waren aus den Bereichen Haie und Haifischflossen, Tomaten, Biokraftstoffe, flüssiger Harnstoff, Holzabfälle und Laminatbodenbeläge sowie der Handel mit Waren der Informationstechnologie.

Hinweis: Betroffene Unternehmen sollten bis Ende des Jahres prüfen, ob

  • die von ihnen verwendeten Zolltarifnummern nach den Anpassungen der KN noch gültig sind,
  • sich der Anwendungsbereich bzw. die Beschreibung verändert hat oder
  • gänzlich neue Codenummern anzuwenden sind.

Sofern eine entsprechende Aktualisierung der zolltariflichen Stammdaten noch nicht erfolgt ist, sollte dies schnellstmöglich nachgeholt werden, da Veränderungen der Zolltarifnummern beispielsweise zum Verlust der Gültigkeit von bereits erteilten verbindlichen Zolltarifauskünften (vZTAs) führen können.

Der Geschäftsbereich Zoll - Energiesteuer - Außenwirtschaft bei RSM Ebner Stolz unterstützt Sie gerne dabei, mögliche Änderungen und Implikationen, die sich daraus für Ihr Unternehmen ergeben, zu identifizieren.