Anpassung der Güterliste der Dual-Use-VO zum November 2024
Die EU-Kommission hat die jährliche Anpassung des Anhang I der Dual-Use-VO beschlossen, welche voraussichtlich im November in Kraft treten soll.
Die Verordnung (EU) Nr. 2021/821 (Dual-Use-VO) regelt die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Waren und Technologien, die sowohl im zivilen als auch im militärischen Bereich genutzt werden können (sog. Dual-Use-Güter). Die Dual-Use-Verordnung soll eine wirksame und EU-einheitliche Ausfuhrkontrolle für diese Güter sicherstellen.
Mit der Delegierten Verordnung vom 05.09.2024, die aktuell nur als Vorab-Fassung vorliegt, soll der Anhang I der Dual-Use-VO, welcher die Ausfuhr von Dual-Use Gütern in Nicht-EU-Länder betrifft, überarbeitet werden. Die Änderungen müssen ab dem Inkrafttreten der aktualisierten Güterliste, voraussichtlich im November 2024, beachtet werden. Ab diesem Zeitpunkt müssen betroffene Unternehmen entsprechend notwendige Prüfungen der eigenen Güter vornehmen.
Hinweis: Um sich auf die beabsichtigten Änderungen vorzubereiten können sich Unternehmen bereits jetzt mithilfe der o. g. Vorab-Fassung und des Entwurfs zum unverbindlichen Überblick über die Änderungen im Anhang I des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einen Überblick zu den geplanten Anpassungen verschaffen.
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