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BMWK/BAFA-Maßnahmenpaket zur Beschleunigung von Exportkontrollverfahren

27.01.2025 | < 2 Minuten Lesezeit

In einer gemeinsamen Pressekonferenz am 13.12.2024 kündigten das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gemeinsam neue Maßnahmen zur Beschleunigung der Exportkontrollprozesse und -verfahren in der Ausfuhrkontrolle an. Darunter u.a. Anpassungen und Erweiterungen der Allgemeinen Genehmigungen (AGG).

Ziel des 4. Maßnahmenpaketes des BMWK und des BAFA ist es, die Ausfuhrkontrollverfahren digitaler, schneller und effizienter zu machen. In einem ersten Schritt wurden neue Allgemeine Genehmigungen (AGG) eingeführt und bestehende AGG angepasst. Zu einem noch nicht genau benannten Zeitpunkt wird das BAFA weitere Maßnahmen in Bezug auf Verfahrensvereinfachungen zu europäischen Kooperationen (bspw. Projekte im Rahmen des Europäischen Verteidigungsfonds) und zu neuen digitalen Serviceleistungen (bspw. digitale Signaturen bei Endverbleibsdokumenten) ankündigen.

Zum 15.01.2025 sind folgende Anpassungen und Erweiterungen der AGG in Kraft getreten:

  • Die AGG Nr. 13, Nr. 25 und Nr. 33 wurden inhaltlich um zusätzliche Güter ergänzt. Für die AGG Nr. 25 wird der halbjährliche Meldezeitraum für Güter, die im Rahmen einer Ertüchtigungsmaßnahme der Bundesregierung ausgeführt oder verbracht werden, auf eine monatliche Meldung angepasst.
  • Die neue AGG Nr. 43 erleichtert die Wiederausfuhr einiger Dual-Use Güter aus Anhang I der VO (EU) 2021/821 (Dual-Use-VO) in bestimmte Länder.
  • Die neue AGG Nr. 44 betrifft die Ausfuhren bestimmter Güter mittels elektronischer Medien, einschließlich der Übertragung von Software auf Server (bspw. Speicherung von Software und Technologie auf geschützten Cloudservern).

Hinweis: Betroffene Unternehmen sollten prüfen, ob durch die oben genannten Anpassungen und Erweiterungen der AGG-Vorteile oder Verfahrensvereinfachungen möglich sind. Gerne unterstützen wir Sie diesbezüglich.

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