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15. Sanktionspaket gegen Russland und Belarus

20.12.2024 | 2 Minuten Lesezeit

Die Europäische Union hat am 16.12.2024 mit dem 15. Sanktionspaket mehrere Änderungsverordnungen hinsichtlich der Restriktionen gegen Russland und auch Belarus bekannt gegeben.

Kurz vor Jahresende sind im Rahmen des 15. Sanktionspakets zum 16. und 17.12.2024 weitere Restriktionen gegenüber Russland und Belarus in Kraft getreten. Zum ersten Mal wurden nun auch in der DVO (EU) 2024/3188 die Anhänge mit den sanktionierten Personen, Einrichtungen und Organisationen der im Oktober 2024 veröffentlichten Verordnung (EU) 2024/2642 zu den restriktiven Maßnahmen angesichts der destabilisierenden Aktivitäten Russlands gegen die EU ergänzt.

(RU) VO (EU) 2024/3192 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014:

  • Diverse Fristverlängerungen in Bezug auf Ausnahmetatbestände der Artikel 3m, 5a, 5aa, 11 und 12b. Diese ermöglichen EU-Wirtschaftsbeteiligten, unter Berücksichtigung des Einzelsachverhalts, das Abziehen von Vermögenswerten.
  • Verbot der Anerkennung, Durchsetzung oder Umsetzung von in Verbindung mit Artikel 248 der Schiedsgerichtsordnung der Russischen Föderation stehenden oder gleichwertigen russischen Rechtsvorschriften in den Mitgliedstaaten der EU
  • Aufnahme 52 weiterer Schiffe der russischen Schattenflotte zur Bekämpfung der Umgehung der Ölpreisobergrenze durch Russland. Den gelisteten Schiffen ist der Zugang zu Häfen und Schleusen der EU sowie zu sämtlichen Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Seeverkehrt untersagt.
  • Es wurden 32 weitere Organisationen aufgenommen, die in Zusammenhang mit Russlands militärisch-industriellem Komplex stehen und künftig strengeren Ausfuhrbeschränkungen in Zusammenhang mit fortgeschrittenen Technologien und Gütern mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use-Güter) unterliegen. Darunter befinden sich u.a. Unternehmen aus China, Hongkong, Serbien, dem Iran, Indien und den Vereinigten Arabischen Emiraten.

(RU) VO (EU) 2024/3189 und Durchführungs-VO (EU) 2024/3183 zur Änderung der VO (EU) Nr. 269/2014:

  • Zusätzliche Ausnahmeregelungen zur Freigabe bestimmter eingefrorener Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen, die dem Ausgleich von Verlusten im Zusammenhang mit einer in der Union niedergelassenen juristischen Person, Organisation oder Einrichtung dienen
  • Die Liste sanktionierter Personen und Einrichtungen wurde um 54 Personen und 30 Einrichtungen ergänzt.

(RU) Durchführungs-VO (EU) 2024/3188) zur Änderung der VO (EU) 2024/2642:

  • Erstmalige Aufnahme von 19 Personen und Einrichtungen in Zusammenhang mit den Maßnahmen gegen die destabilisierenden Aktivitäten Russlands.

(BY) Durchführungs-VO (EU) 2024/3177 zur Änderung der VO (EG) Nr. 765/2006

  • Die Liste sanktionierter Personen und Einrichtungen wurde um 26 natürliche und zwei juristische Personen erweitert.

 

Hinweis: Betroffenen Unternehmen wird weiterhin geraten, ihre wirtschaftlichen Tätigkeiten mit Russland bzgl. der Einhaltung der aktuellen Sanktionen zu überprüfen - insbesondere in Bezug auf ihr Warenportfolio und die involvierten Geschäftspartner. Gerne unterstützen wir Sie diesbezüglich.

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