Handelsbeziehungen mit Chile: Verbesserung durch Interimsabkommen ab 01.02.2025

28.01.2025 | < 2 Minuten Lesezeit

Das bisherige Assoziierungsabkommen zwischen der EU und Chile wird durch ein Interimshandelsabkommen ersetzt und verspricht Modernisierung und eine Stärkung der kulturellen, politischen und wirtschaftlichen Beziehungen. Für den Umgang mit Zöllen treten dadurch relevante Änderungen in Kraft.

Bisher waren die Handelsbeziehungen der EU und Chile durch das Assoziierungsabkommen, ein umfassendes Freihandelsabkommen, abgedeckt, welches seit Februar 2003 in Kraft ist. Mit dem Interimshandelsabkommen (ITA) wird dieses nun aktualisiert und beinhaltet unter anderem einen erheblichen Zollabbau. Dieser erfolgt anhand eines Stufenplans, nach welchem die Zölle schrittweise jährlich abgebaut werden sollen. Beide Parteien haben ein höheres Zollkontingent bei unterschiedlichen Produkten, die pro Jahr zollfrei importiert werden können, das betrifft z. B. Käse, Fischereierzeugnisse und Fleisch.

Des Weiteren wird ein vereinfachter Ansatz für die Feststellung des Präferenzursprungs eingeführt. Bisher erfolgte der präferenzielle Nachweis bei der Einfuhr nach Chile oder in die EU durch die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1, welche nun allerdings nicht mehr akzeptiert wird, oder eine Ursprungserklärung auf einem Handelspapier. Ab dem 01.02.2025 reicht dafür eine Ursprungserklärung nach einer neuen und vereinfachten Sprachfassung, welche auf der Rechnung oder einem anderen Handelspapier vorzufinden sein soll. Eine Übersetzung darf vom Einführer nicht verlangt werden und die Erklärung zum Ursprung kann auch für mehrere Sendungen abgegeben werden. Anträge auf Präferenzursprung für Produkte, die am 01.02.2025 unterwegs oder gelagert sind, sollten auf Ursprungserklärungen gemäß dem ITA basieren.

Empfehlung: Exporteure, die noch keinen Status als Registrierter Ausführer besitzen und Waren mit präferenziellem EU-Ursprung nach Chile exportieren wollen, sollten ihre Anträge frühzeitig beim zuständigen Hauptzollamt einreichen.

Der Geschäftsbereich Zoll, Energiesteuer und Außenwirtschaft bei RSM Ebner Stolz steht Ihnen in bei Fragen oder Unsicherheiten in dieser oder weiteren Angelegenheiten gerne unterstützend zur Seite.

Vereinbaren Sie noch jetzt einen Termin für eine initiale Abstimmung Ihres Anliegens - zoll@ebnerstolz.de.