Maßnahmen der EU gegen destabilisierende Aktivitäten Russlands

21.10.2024 | < 2 Minuten Lesezeit

Am 09.10.2024 wurde im Amtsblatt der EU i. R. d. Sanktionen gegenüber Russland die Verordnung (EU) 2024/2642 veröffentlicht, mit der die EU gezielt auf destabilisierende Aktivitäten Russlands im Ausland reagiert.

Als Antwort auf die in den letzten Jahren zunehmend festgestellte hybride Kriegsführung Russlands u. a. durch Cyberangriffe, Sabotage und Spionage wurde mit der Verordnung (EU) 2024/2642 ein neuer Rahmen geschaffen, welcher es ermöglicht, Maßnahmen gegen Einzelpersonen und Organisationen zu ergreifen, durch deren Handlungen die Grundwerte, die Sicherheit, die Unabhängigkeit und die Integrität der EU, anderer Drittländer sowie internationaler Organisationen untergraben werden. Diese Verordnung ist am 10.10.2024 in Kraft getreten.

Zu diesen Handlungen zählen u. a.:

  • Behinderung von Wahlprozessen und Destabilisierung der verfassungsmäßigen Ordnung
  • Untergraben der Funktionsweise demokratischer Institutionen
  • Sabotage und Bedrohung von Wirtschaftstätigkeiten, Dienstleistungen von öffentlichem Interesse oder kritischen Infrastrukturen
  • Nutzung koordinierter Desinformation und Einflussnahme aus dem Ausland
  • Cyberattacken
  • Instrumentalisierung von Migranten

Natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die künftig in Anhang I der Verordnung aufgeführt sind, werden sämtliche Gelder und wirtschaftliche Ressourcen eingefroren. Darüber hinaus dürfen diesen weder unmittelbar noch mittelbar Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden (sog. Bereitstellungsverbot). Ebenfalls unterliegen betroffene Einzelpersonen einem Reiseverbot, das ihnen die Einreise und Durchreise durch das EU-Gebiet untersagt.

Hinweis: Unternehmen müssen zusätzlich zu den - auch im innerdeutschen Geschäftsverkehr durchzuführenden - exportkontrollrechtlichen Prüfungen, u. a. personenbezogene Sanktionslistenprüfungen, neben den bereits bestehenden umfassenden Beschränkungen des Wirtschaftsverkehrs mit Russland nun noch weitere Sanktionen gegen Russland im Blick behalten.

Der Geschäftsbereich Zoll - Energiesteuer - Außenwirtschaft bei RSM Ebner Stolz unterstützt Sie dabei, im Bereich Exportkontrolle compliant zu sein und steht Ihnen für Fragen rund um das Thema Sanktionen sowie weiterer exportkontrollrechtlich relevanter Themen gerne zur Verfügung. Auch zu den Themen Zölle und Verbrauchsteuern beraten wir umfassend.