Verhandlungen zum MERCOSUR-Freihandelsabkommen abgeschlossen

16.12.2024 | < 2 Minuten Lesezeit

Im Rahmen des MERCOSUR-Gipfels am 06.12 2024 wurde nach langjährigen Verhandlungen zwischen der Europäischen Union und den MERCOSUR-Staaten (Brasilien, Argentinien, Uruguay und Paraguay) Einigung über ein gemeinsames Freihandelsabkommen erzielt.

Bei dem Mercosur (Mercado Común del Sur) handelt es sich um den wichtigsten Wirtschaftsraum in Lateinamerika. Er kennzeichnet sich insb. durch den freien Verkehr von Waren, Dienstleistungen und Arbeitskräften.

Ziel des MERCOSUR-Freihandelsabkommens ist es, insb. die Zölle zwischen der EU und den MERCOSUR-Staaten abzubauen. Es bietet zudem einige weitere Vorteile für alle beteiligten Staaten, u. a.:

  • Stärkung der strategischen Handelsverbindungen und der politischen Beziehungen und damit Sicherung und Diversifizierung der Lieferketten
  • Stärkung des Wirtschaftswachstums und Einsparungen an Zollgebühren im Wert von 4 Mrd. EUR für Unternehmen aus der EU
  • Unterstützung zur Bekämpfung des Klimawandels
  • Bürokratieabbau, welcher als Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen zum Ausbau ihrer Ausfuhren beiträgt.

Die wichtigsten Informationen zum Abkommen lassen sich dem dazu von der EU-Kommission veröffentlichten Fact Sheet entnehmen.

Nach der nun erzielten Einigung über das Abkommen ist es notwendig, die Abkommenstexte abschließend rechtlich durch die EU-Kommission zu überprüfen.

Hinweis: Für Unternehmen mit bestehendem Warenverkehr mit den MERCOSUR-Staaten bietet das Freihandelsabkommen mögliche Einsparungen von Zöllen. Für Unternehmen, welche noch keinen Handel mit den MERCOSUR-Staaten führen, eröffnen sich ggf. neue und profitable Einkaufs- und Absatzmärkte. Sobald das Freihandelsabkommen in Kraft tritt, ist es sinnvoll, die entsprechenden Möglichkeiten zu prüfen.

Gerne stehen wir Ihnen diesbezüglich unterstützend zur Seite.

Unsere Experten des Geschäftsbereichs „Zollrecht / Energiesteuer / Außenwirtschaft“ stehen Ihnen darüber hinaus für Schulungen, Optimierungsansätze sowie allen Anfragen zu den Bereichen Zoll, Verbrauchsteuern, Außenhandel, Exportkontrolle und auch bei schnittstellenübergreifenden Themen - Transfer Pricing, Mergers & Acquisitions, Umsatzsteuer, Rechts- und Unternehmensberatung - zur Verfügung.

Vereinbaren Sie noch jetzt einen Termin für eine initiale Abstimmung Ihres Anliegens - zoll@ebnerstolz.de.