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Geplante Anhebung der Schwellenwerte im HGB

28.11.2023 | < 2 Minuten Lesezeit

Die Bundesregierung hat am 17.01.2024 den Entwurf zur Anhebung der Größenklassen vorgelegt, der im Rahmen eines bereits weit vorangeschrittenen Gesetzgebungsverfahrens (Gesetz zur Einführung eines Leitentscheidungsverfahrens beim Bundesgerichtshof) zügig im Bundestag und Bundesrat zur finalen Abstimmung vorliegen soll.

Vorgesehen ist eine Anhebung der Schwellenwerte der Größenklassen, die erstmals auf Jahres- und Konzernabschlüsse, Lageberichte und Konzernlageberichte für ein nach dem 31.12.2023 beginnendes Geschäftsjahr anzuwenden sein sollen. Für nach dem 31.12.2022 beginnende Geschäftsjahre soll ein Wahlrecht eingeräumt werden, die neuen Schwellenwerte bereits auf (Konzern-)Abschlüsse und (Konzern-)Lageberichte anzuwenden.

Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften ohne natürliche Person oder Personengesellschaft als unbeschränkt haftender Gesellschafter fallen unter die jeweilige Größenklasse, wenn mindestens zwei der drei genannten Merkmale nicht überschritten werden: