Softwarebescheinigungen - Vertrauen in das eigene Produkt stärken
Die Prüfung von Softwareprodukten, sog. Softwarebescheinigung, gemäß IDW PS 880 hilft Ihnen als Softwarehersteller und Ihren Kunden die ordnungsmäßige Verarbeitung Ihres Systems nachzuweisen. Die Prüfung kann gegen allgemein zugängliche Kriterien (z. B. regulatorische Anforderungen wie handels- steuerrechtliche Anforderungen) oder aufgabenspezifische Normen und Standards sowie auch gegen eigene, selbstdefinierte Kriterien erfolgen.
Ein individuelles Prüfungspaket für Ihre individuelle Software
Unsere Prüfung gliedert sich in die folgende Prüfungsphasen:
Nachdem wir zunächst ein Verständnis über den Prüfungsgegenstand gewonnen haben, stimmen wir den genauen Umfang gemeinsam mit Ihnen ab, um den Anforderungen Ihrer Zielgruppen gerecht zu werden. Anschließend erfolgt die Prüfung des Softwareentwicklungsprozesses gefolgt von Aufbau- und Funktionsprüfung der zu bestätigenden Funktionen. Im Ergebnis erhalten Sie einen Prüfungsbericht, den Sie an Ihre Kunden und Interessenten weitergeben können.
1. Workshop/Verständnis
- Gewinnung eines Verständnisses über den Prüfungsgegenstand
- Erste Darstellung des Softwareentwicklungsverfahrens inkl. Testverfahren
- Bereitstellung der notwendigen Prüfumgebung für die Software
2. Softwareentwicklungsverfahren
- Kontrollumfeld und Softwareentwicklungsumgebung
- Standards und Normen für die Softwareentwicklung und -wartung
- Qualitätssicherung in der Softwareentwicklung
- Versionsführung
- Konzept und Ausgestaltung von Test- und Abnahmeverfahren
3. Angemessenheit der Verarbeitungsfunktionen (inkl. Funktionsprüfungen)
- Vollständigkeit und Aktualität der Verfahrensdokumentation mit Anwender-, System- und Betriebsdokumentation
- Umsetzung der weiteren allgemeinen Ordnungsmäßigkeitsgrundsätze (u. a. Zeitgerechtigkeit, Ordnung, Unveränderbarkeit)
- Aufbewahrung (Archivierung, GoBD)
- IT-Sicherheitsanforderungen
- Abstimmhandlungen und Protokollierungen
- Standardschnittstellen