ESMA-Prüfungsschwerpunkte für das Geschäftsjahr 2023 veröffentlicht
Am 26.10.2023 hat die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) die Prüfungsschwerpunkte für das Geschäftsjahr 2023 veröffentlicht. Die Prüfungsschwerpunkte beziehen sich sowohl auf die finanzielle als auch auf die nicht-finanzielle Berichterstattung und betreffen klima- und sonstige umweltbezogene Angelegenheiten und das makroökonomische Umfeld. Darüber hinaus werden Alternative Leistungskennzahlen (APM) und das ESEF-Tagging als Prüfungsschwerpunkte behandelt.
Die ESMA veröffentlicht jährlich Prüfungsschwerpunkte, die die europäischen nationalen Enforcer bei der Prüfung von Geschäftsberichten besonders im Fokus haben werden. Daher sollten insbesondere kapitalmarktorientierte Unternehmen und deren Abschlussprüfer diese Themen besonders sorgfältig bei der Erstellung der Konzern- und Jahresabschlüsse und bei deren Prüfung beachten.
Die ESMA führt die Schwerpunkte des Jahres 2022 inhaltlich auch für das Geschäftsjahr 2023 fort. Darüber hinaus wird auch auf eine konsistente Ermittlung und Bewertung von alternativen Leistungskennzahlen (Alternative Performance Measures (APM)) und auf die digitale Auszeichnung von Abschlüssen nach der ESEF-Verordnung hingewiesen.
Die Prüfungsschwerpunkte für IFRS-Abschlüsse gliedern sich wie folgt:
- Einfluss von klima- und umweltbezogenen Themen
Insbesondere die Konsistenz zwischen den Informationen in den IFRS-Abschlüssen und in den nichtfinanziellen Erklärungen oder Nachhaltigkeitsberichten, die Bilanzierung von Emissionshandelssystemen und Zertifikaten für erneuerbare Energien, die Wertminderung nichtfinanzieller Vermögenswerte und Stromabnahmeverträge (PPAs) werden von der ESMA als Schwerpunkte aufgeführt.
Von den Finanzinstituten erwartet die ESMA, dass sie Informationen über ihr Engagement in der grünen Finanzierung offenlegen und dass das Klimarisiko bei der Bemessung der Rückstellung angemessen berücksichtigt wird.
Des Weiteren nimmt die ESMA Bezug auf ihren Bericht „Disclosures of Climate-Related Matters in the Financial Statements“, der praktische Beispiele zur Verbesserung von Angaben zu klimabezogenen Themen in IFRS-Abschlüssen enthält, sowie auf Lehrmaterialien des IASB.
- Makroökonomisches Umfeld
Darüber hinaus weist die ESMA auf die bilanzielle Berücksichtigung des aktuellen makroökonomische Umfelds (insb. Zinsanstieg und Inflation) hin. Dieses wirkt sich nicht nur auf die Bilanzierung von Finanzinstrumenten sondern auch auf die Risikolage u. a. im Hinblick auf die Finanzierungs- und Liquiditätsrisiko aus.
Als Prüfungsschwerpunkte in Bezug auf die nichtfinanzielle Berichterstattung hat die ESMA Angaben im Zusammenhang mit Artikel 8 der EU-Taxonomie, die Berichterstattung über klimabezogene Ziele, Maßnahmen und Fortschritte sowie die Berichterstattung über Scope 3 - Treibhausgasemissionen festgelegt.
Hinweis: Das Bilanzkontrollverfahren der BaFin in Deutschland wird sich im Geschäftsjahr 2023 unverändert nur auf eine formelle Prüfung der nichtfinanziellen Berichterstattung beschränken. Beachten Sie aber bitte, dass die nichtfinanzielle Berichterstattung bei kapitalmarktorientierten Unternehmen nach der CSRD ab dem Geschäftsjahr 2024 auch in Deutschland einer materiellen Prüfung durch die BaFin unterliegen wird.
Die ESMA weist bei der Veröffentlichung von Alternativen Kennzahlen darauf hin, dass ihre eigenen APM-Leitlinien beachtet werden. Darüber hinaus ist es für die ESMA von besonderer Bedeutung, dass etwaige Bereinigungen ausreichend erläutert werden müssen und eine Überleitung zum Konzernabschluss möglich sein muss.
Hinweis: Es ist zu erwarten, dass die BaFin noch zusätzliche nationale Prüfungsschwerpunkte für 2023 festlegen wird.
Die Veröffentlichung der ESMA mit Hintergrundinformationen zu den einzelnen Prüfungsschwerpunkten finden Sie auf der Internetseite der ESMA.
Des Weiteren hat die ESMA einen Bericht mit Beispielen für klimabezogene Sachverhalte in IFRS-Abschlüssen (The Heat is On: Disclosures on Climate-Related Matters in the Financial Statements) veröffentlicht.