IASB veröffentlicht IFRS 18 – Presentation and Disclosure in Financial Statements

17.04.2024 | < 2 Minuten Lesezeit

Am 09.04.2024 hat das International Accounting Standards Board (IASB) den Accounting Standard IFRS 18 Presentation and Disclosure in Financial Statements veröffentlicht.

Der neue Standard IFRS 18 ist das Ergebnis des Projekts „Primary Financial Statements“, das es zum Ziel hatte, die Darstellung finanzieller Informationen zu verbessern und die Transparenz und Vergleichbarkeit von Abschlüssen zu erhöhen. IFRS 18 wird künftig IAS 1 Presentation of Financial Statements ersetzen und Anpassungen an IAS 7 Statement of Cash Flows vornehmen.

Dieser neue Standard umfasst insb. die folgenden Regelungen:

  • Vorgaben zur Zuordnung der Aufwendungen und Erträge zu den folgenden, neu definierten Bereichen durch Einführung von zwei verpflichteten Zwischensummen in der Gewinn- und Verlustrechnung („Operativer Gewinn oder Verlust" und „Gewinn oder Verlust vor Finanzierung und Ertragsteuern“):
    • Betrieblicher Bereich (operating),
    • Investitionsbereich (investing),
    • Finanzierungsbereich (financing).
  • Aufhebung der Klassifizierungswahlrechte für Zinsen und Dividenden in der Kapitalflussrechnung und Vorgabe eines verpflichtenden Ausgangspunkts für die indirekte Ermittlung des Cashflows der betrieblichen Tätigkeit (operativer Gewinn oder Verlust).
  • Anwendung der neu formulierten Grundsätze im Fall eines nicht spezifischen Geschäftsmodells. Für Unternehmen mit spezifischen Geschäftsmodellen (u. a. Banken, Versicherungen und Unternehmen, die Finanzierungen für Kunden anbieten) wird es hinsichtlich der Zuordnung der Erträge und Aufwendungen zu den verschiedenen Kategorien gesonderte Vorschriften geben, damit Erträge und Aufwendungen aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit in dem operativen Gewinn oder Verlust ausgewiesen werden.
  • Einführung erweiterter Anhangangaben zu Erträgen und Aufwendungen, u. a. in Form von Angaben zu sog. MPMs (Management-Defined Performance Measures), d. h. öffentlich kommunizierten Leistungskennzahlen, die nicht durch IFRS-Rechnungslegungsstandards, sondern von dem Management des Unternehmens definiert werden.

Die Anwendung von IFRS 18 wird für Berichtsperioden ab dem 01.01.2027 – vorbehaltlich des Endorsement durch die EU – verpflichtend sein, wobei der Standard für die entsprechende Vergleichsperiode bereits anzuwenden ist. Für die Anpassung der Gewinn- und Verlustrechnung ist dabei eine Überleitungsrechnung im Anhang darzustellen. Eine freiwillige (vorzeitige) Anwendung des Standards ist möglich.

Hinweis: Die Pressemitteilung steht auf der Internetseite des IASB zum Download zur Verfügung.