
Omnibus-Vorschläge: Wie sich mittelständische Unternehmen aufstellen sollten
Am 26.02.2025 hat die Europäische Kommission die sog. Omnibus-Vorschläge vorgestellt. Diese Initiativen zielen darauf ab, den Verwaltungsaufwand der Nachhaltigkeitsberichterstattung durch wesentliche Änderungen zu reduzieren und den Start zu verschieben. Dadurch verändert sich der Fokus von den Berichterstattungspflichten hin zum Aufbau eines strategischen Nachhaltigkeitsmanagements.
Die Omnibus-Vorschläge der EU-Kommission
Die Vorschläge der EU-Kommission beinhalten wesentliche Erleichterungen im Hinblick auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung, insb. eine Verschiebung der Erstanwendung für betroffene Unternehmen um zwei Jahre auf 2027 sowie eine Erhöhung des Schwellenwertes für berichtspflichtige Unternehmen auf mehr als 1.000 Mitarbeitende. Auch der Umfang der Berichterstattung soll verringert werden, indem die Vorgaben von ESRS und EU-Taxonomie reduziert werden. In Bezug auf die EU-Taxonomie wurden hierzu bereits konkrete Vorschläge veröffentlicht, für die ESRS ist eine Überarbeitung angekündigt. Bei dieser sollen die Grundsätze zur Erstellung der Wesentlichkeitsanalyse unverändert bleiben, das Ausdünnen der ESRS soll vor allem die qualitativen Informationen betreffen.
Die zu Grunde liegenden Herausforderungen wie Energiepreise, Klimawandel und Kreislaufwirtschaft bestehen unabhängig von der Vereinfachung der Berichterstattung weiter.

Zeitgewinn nutzen
Bisher wurden viele Nachhaltigkeitsthemen vorrangig aus der Brille der verpflichtenden Nachhaltigkeitsberichterstattung betrachtet. Im Vordergrund standen Fragen des erwarteten Berichtserstattungsaufwands, der Auslegung der Berichtsstandards, der Datenverfügbarkeit und der Prüfbarkeit. Dies war dem geringen zeitlichen Vorlauf für die Vorbereitung auf die Berichtspflichten gemäß CSRD und den darauf aufbauenden komplexen und umfangreichen ESRS geschuldet.
Die geplante Verschiebung der Berichtspflicht um zwei Jahre verschafft den betroffenen Unternehmen nun einen größeren strategischen Spielraum, um sich mit den von der CSRD abgedeckten Themen vertieft zu beschäftigen und diese im Rahmen eines effizienten Nachhaltigkeitsmanagements zu adressieren. Dabei sollten die weiteren regulatorischen Vorgaben in Bezug auf ESG-Themen zwar in angemessener Form berücksichtigt werden, insbesondere die Berichterstattung wird aber weniger Selbstzweck und verstärkt das Ergebnis des Prozesses.
Weniger Berichtspflichten - mehr Nachhaltigkeitsmanagement
Die geplanten Regelungen der ersten Omnibus-Verordnung sollen die betroffenen Unternehmen kurzfristig entlasten. Nunmehr ist der Fokus stärker auf die Integration von Nachhaltigkeitsaspekten in die Geschäftsprozesse zu legen statt - wie bisher - auf die externe Berichtspflicht. Die Anforderungen an das betriebliche Nachhaltigkeitsmanagement verlagern sich und die Integration von Nachhaltigkeitsaspekten in die Geschäftsprozesse bedarf einer klaren Strategie und solider Governance-Strukturen.
Diese müssen durch konkrete Maßnahmen und klar definierte Ziele in die Praxis umgesetzt werden. Mit einem robusten Berichtssystem können vielfältige und sich ständig weiterentwickelnde Anforderungen abgedeckt und über verschiedene Berichtskanäle kommuniziert werden.

Folgende Maßnahmen sind unabhängig von der finalen Ausgestaltung der Regelwerke sinnvoll
- Durchführung einer Wesentlichkeitsanalyse und Entwicklung einer Nachhaltigkeitsstrategie für die ESG-bezogenen Auswirkungen, Chancen und Risiken
- Ableitung von Konzepten, Zielen und Maßnahmen
- Aufbau eines (internen) Berichtswesens
- Integration von nachhaltigkeitsbezogenen Aufgaben in die Aufbau- und Ablauforganisation.
Hausaufgaben erledigen - abhängig von der Unternehmensgröße
Aufgeschoben ist nicht aufgehoben - die Einführung der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung war bereits bisher, abhängig von bestimmten Unternehmensgrößen, zeitlich gestaffelt. Grundsätzlich ist es für alle Unternehmen elementar, die laufenden Gesetzgebungsprozesse weiterhin im Blick behalten und die eigene Betroffenheit regelmäßig zu analysieren. Abhängig von der Größe Ihres Unternehmens sollten Sie künftig wie folgt vorgehen:
Große Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden
Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden müssen am Ball bleiben und die begonnenen Vorbereitungen auf die CSRD weiterführen. Auch wenn die Details der zukünftigen Berichterstattung noch diskutiert werden, dürften zentrale Kennzahlen wie Energieverbrauch, Treibhausgasemissionen und Arbeitsunfälle sowie die Strukturierung nach Strategien, Maßnahmen und Zielen unverändert bleiben. Für diese Unternehmensgruppe steht die Entwicklung einer Nachhaltigkeitsstrategie sowie der Aufbau von angemessenen ESG-bezogenen Strukturen und Prozessen für eine robuste und prüfungssichere Datenerhebung im Vordergrund. Ein eventuell bereits bestehender Implementierungsplan wäre entsprechend der neuen vorgeschlagenen Berichtszeiträume anzupassen.
EU PIE mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden
Bestimmte große EU-Unternehmen von öffentlichem Interesse (Public Interest Entities - PIEs) mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden unterliegen bereits heute der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und müssen diese - spätestens nach Umsetzung der CSRD in Deutschland - zukünftig ESRS-konform umsetzen. Die Überarbeitung der ESRS sollte insofern für die nächsten Berichte eingeplant werden. Für diese Unternehmensgruppe steht somit die Weiterentwicklung der internen Nachhaltigkeitsorganisation und des ESG-bezogenen Berichtswesens weiterhin im Vordergrund.
Große Unternehmen mit weniger als 1.000 Mitarbeitenden
Die mittelständischen Unternehmen, die klar unter den diskutierten Schwellenwerten liegen, sollten ggfs. die Durchführung der Wesentlichkeitsanalyse abschließen. Auf dieser Grundlage sollte der Bedarf für eine freiwillige Berichterstattung unter Berücksichtigung von Stakeholder-Bedürfnissen bewertet. Als effizientes Berichtsformat könnten die Voluntary Sustainability Reporting Standards for non-listed SMEs (VSME) der EFRAG als Basis genutzt werden.
EU PIE mit 500 bis 1.000 Mitarbeitenden
EU PIE mit mehr als 500 bis 1.000 Mitarbeitenden sollten an ihrem Prozess zur nicht-finanziellen Berichterstattung festhalten. Denn solange die CSRD mit den vorgeschlagenen Änderungen nicht in deutsches Recht überführt ist, besteht für diese Gruppe die aktuelle Berichtspflicht fort. Für die Zeit nach Inkrafttreten der Omnibus-Änderungen sollte eine zukünftige freiwillige Berichterstattung unter Berücksichtigung spezieller Stakeholder-Interessen, etwa von Kunden oder des Kapitalmarkts, sorgfältig geprüft und vorbereitet werden.
Wie wir Sie unterstützen können
Unser interdisziplinäres Team kann Sie bei Ihren Vorbereitungen auf die aktuellen und zukünftigen Aufgaben der Nachhaltigkeitsberichterstattung unterstützen. Aktuelle Schwerpunkte sehen wir in folgenden Bereichen:
- Aufbau von Berichterstattungssystemen inkl. Software
- Erstellung sowie Prüfung von (freiwilligen) Nachhaltigkeitsberichten (ggfs. nach VSME)
- Klimaberichterstattung (CCF, PCF)
- Entwicklung von Klimastrategien und -zielen
- Aufbereitung und Prüfung von Nachhaltigkeits-KPIs für Finanzierungen.
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