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Was Unternehmen bei der Geldwäscheprävention beachten sollten

Deutsch­land kämpft ge­gen den Ruf an, ein Geldwäsche­pa­ra­dies zu sein. Kom­plett zu Un­recht ist die­ser Vor­wurf nicht, wie Lo­renz Mu­schal, Wirt­schaftsprüfer, Steu­er­be­ra­ter und Part­ner bei Eb­ner Stolz in Stutt­gart erläutert. Dar­aus lei­tet er An­for­de­run­gen an eine wirk­same Geldwäschepräven­tion in Un­ter­neh­men ab.

In dem FI­NANCE-Bei­trag vom 09.02.2023 schil­dert Lo­renz Mu­schal seine Be­ob­ach­tung aus der Pra­xis: Be­steht bei größeren Un­ter­neh­men die Her­aus­for­de­rung, die Geldwäschepräven­tion in de­ren Go­ver­nance-Struk­tur mit al­len re­le­van­ten The­men zu verknüpfen, soll­ten mit­telständi­sche Un­ter­neh­men dar­auf ach­ten, die Präven­tion nicht ei­ner ein­zel­nen be­auf­trag­ten Per­son zu über­las­sen. Ent­schei­dend - so seine Emp­feh­lung - ist auch hier, dass das Zu­sam­men­wir­ken al­ler Fach­be­rei­che mit Anknüpfungs­punk­ten zu ei­ner et­wai­gen Geldwäsche ana­ly­siert wird.

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