Am 01.01.2021 wurde in Deutschland ein neues Restrukturierungsregime etabliert. Der sog. Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen stellt ein (teil-)kollektives Verfahren zur Restrukturierung von Unternehmen zur Verfügung. Er soll als Alternative zu einem Insolvenzplanverfahren von Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten genutzt werden können. Damit wurde die Lücke zwischen der „freien“ Sanierung und einem Insolvenzverfahren geschlossen. Nach drei Jahren StaRUG-Verfahren in der praktischen Anwendung stellen wir Jan Henrik Groß, Rechtsanwalt, Restrukturierungsexperte und Partner bei RSM Ebner Stolz, u. a. die Frage, ob das neue Verfahren, das zunächst nur langsam Einzug gehalten hat, zwischenzeitlich in der Praxis angekommen ist und ob es als Alternative zur Unternehmenssanierung angenommen wird. ...lesen Sie mehr
Interviews
Im persönlichen Gespräch ergeben sich oftmals ganz neue Erkenntnisse, die über eine indirekte Kommunikation nicht zu erfassen und eben „näher dran“ sind. RSM Ebner Stolz ist im Gespräch - ob mit Mandanten, Meinungsträgern, Menschen, die etwas Besonderes leisten, Pressevertretern oder eigenen Mitarbeitern. Hören oder lesen Sie selbst.