Am 17.12.2014 hat das Bundesverfassungsgericht die bei der Übertragung von Betriebs-vermögen vorgesehenen erbschaftsteuerlichen Begünstigungen für verfassungswidrig erklärt und dem Gesetzgeber aufgegeben, bis spätestens 30.6.2016 eine Neuregelung zu treffen. Bis zu dem Inkrafttreten der Neuregelungen kann das bisherige Recht unter bestimmten Voraussetzungen weiter anwendbar sein, allerdings lässt das Bundesverfassungsgericht auch eine rückwirkende Gesetzesänderung zu.
Von diesem Urteil sind zahlreiche mittelständische Unternehmen betroffen, bei denen ein Generationswechsel bevorsteht. Zwar wird die grundsätzliche Begünstigung von Betriebs-vermögen vom Bundesverfassungsgericht nicht beanstandet - aber dennoch werden einige Bereiche des geltenden Rechts als verfassungswidrig beurteilt.
Erfahren Sie auf unserem Unternehmerfrühstück Einzelheiten zu der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und Informationen darüber, in welchen Fällen sich Übertra-gungen nach bisherigem Recht noch lohnen dürften. Zudem geben wir einen ersten Ausblick darauf, wie eine Neuregelung der Begünstigungen für Unternehmensvermögen aussehen könnte.
Genießen Sie ein gemeinsames leckeres Frühstück und verbringen Sie mit uns einen informativen Morgen. Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung!
Die Veranstaltung ist für Sie kostenfrei.