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Unternehmensnachfolge nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts - Konsequenzen der Europäischen Erbrechtsverordnung

Mit sei­nem Ur­teil vom 17.12.2014 hat das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt die ak­tu­el­len erb­schaft- und schen­kungs­steu­er­li­chen Begüns­ti­gun­gen für Be­triebs­vermögen für ver­fas­sungs­wid­rig erklärt und dem Ge­setz­ge­ber auf­ge­ge­ben, bis zum 30.06.2016 eine Neu­re­ge­lung zu tref­fen. Für Un­ter­neh­men, bei de­nen eine Ge­ne­ra­tio­nen­nach­folge an­steht, stellt sich die Frage, wel­che Hand­lungs­not­wen­dig­kei­ten sich hier­aus er­ge­ben. Er­ste Eck­punkte ei­ner mögli­chen Neu­re­ge­lung sind be­reits be­kannt. Da­nach würde es un­ter Gel­tung der Neu­re­ge­lung zu ei­ner Ver­schärfung kom­men, die über die Vor­ga­ben des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts hin­aus­geht. Einen Über­blick ge­win­nen Sie be­reits durch die bei­gefügte Bro­schüre.

Be­reits kon­kret sind die Kon­se­quen­zen, die sich aus der Eu­ropäischen Er­brechts­ver­ord­nung er­ge­ben. Da­nach wird das bis­he­rige deut­sche Staats­an­gehörig­keits­prin­zip für die Frage der An­wend­bar­keit des Er­brechts durch das Ansässig­keits­prin­zip ab­gelöst. Diese Re­ge­lun­gen tre­ten ab dem 17.08.2015 in Kraft und er­for­dern in je­dem Fall, in de­nen Be­zie­hun­gen zum Aus­land be­ste­hen, eine Überprüfung be­ste­hen­der Nach­fol­ge­re­ge­lun­gen.

Er­fah­ren Sie die Ein­zel­hei­ten und wel­cher Hand­lungs­be­darf sich noch vor In­kraft­tre­ten der Neu­re­ge­lun­gen er­gibt. Dazu la­den wir Sie ganz herz­lich ge­mein­sam mit der Beth­mann Bank ein.