Mit seinem Urteil vom 17.12.2014 hat das Bundesverfassungsgericht die aktuellen erbschaft- und schenkungssteuerlichen Begünstigungen für Betriebsvermögen für verfassungswidrig erklärt und dem Gesetzgeber aufgegeben, bis zum 30.06.2016 eine Neuregelung zu treffen. Für Unternehmen, bei denen eine Generationennachfolge ansteht, stellt sich die Frage, welche Handlungsnotwendigkeiten sich hieraus ergeben. Erste Eckpunkte einer möglichen Neuregelung sind bereits bekannt. Danach würde es unter Geltung der Neuregelung zu einer Verschärfung kommen, die über die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts hinausgeht. Einen Überblick gewinnen Sie bereits durch die beigefügte Broschüre.
Bereits konkret sind die Konsequenzen, die sich aus der Europäischen Erbrechtsverordnung ergeben. Danach wird das bisherige deutsche Staatsangehörigkeitsprinzip für die Frage der Anwendbarkeit des Erbrechts durch das Ansässigkeitsprinzip abgelöst. Diese Regelungen treten ab dem 17.08.2015 in Kraft und erfordern in jedem Fall, in denen Beziehungen zum Ausland bestehen, eine Überprüfung bestehender Nachfolgeregelungen.
Erfahren Sie die Einzelheiten und welcher Handlungsbedarf sich noch vor Inkrafttreten der Neuregelungen ergibt. Dazu laden wir Sie ganz herzlich gemeinsam mit der Bethmann Bank ein.