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Unternehmensnachfolge - nicht nur ein steuerliches Thema

Die  der­zeit  lau­fende  Re­form  des  Erb­schaft­steu­er­ge­set­zes  und  ihre 
Kon­se­quen­zen für Un­ter­neh­mer sind in den letz­ten Mo­na­ten ein viel­dis­ku­tier­tes Thema. So­fern sich die po­li­ti­schen Par­teien in Ber­lin und in den Bun­desländern auf einen fi­na­len Ge­set­zes­wort­laut ei­ni­gen, könnte das neue  Erb­schaft­steu­er­ge­setz  vor­aus­sicht­lich  be­reits  An­fang  De­zem­ber 2015 in Kraft tre­ten.

Eine für alle Be­tei­lig­ten er­folg­rei­che Un­ter­neh­mens­nach­folge ist je­doch nicht nur ein steu­er­li­ches, son­dern auch ein recht­li­ches,  persönli­ches  und  fa­miliäres  so­wie  ein  be­triebs­wirt­schaft­li­ches  Thema und er­for­dert eine sorgfältige Pla­nung.

Bei un­se­rer Ver­an­stal­tung möch­ten wir da­her ins­be­son­dere die fol­gen-
den Fra­ge­stel­lun­gen mit Ih­nen erörtern:

  • Wel­che  Möglich­kei­ten  ei­ner  Un­ter­neh­mens­nach­folge  gibt  es?
  • Wel­che Schritte  sind  für  eine  er­folg­rei­che  Vermögensüberg­abe  er­for­der­lich?
  • Wel­che Neue­run­gen kom­men mit dem Erb­schaft­steu­er­re­form­ge­setz auf Sie zu und in wel­chen Fällen kann sich hier­aus Hand­lungs­be­darf er­ge­ben?

Die Teil­nah­me­gebühr beträgt EUR 90,00 zuzüglich 19 % Um­satz­steuer.