Die Bundesregierung beschloss am 8.7.2015 den Entwurf eines Erbschaftsteuerreformgesetzes. Damit kommt der Gesetzgeber der Forderung des Bundesverfassungsgerichts nach, das mit Urteil vom 17.12.2014 einige Regelungsbereiche des derzeitigen Erbschaftsteuergesetzes für verfassungswidrig erklärt hat. Sofern sich die politischen Parteien in Berlin und in den Bundesländern auf einen finalen Gesetzeswortlaut einigen, könnte das neue Gesetz nach derzeit bekanntem Zeitplan bereits Anfang Dezember 2015 in Kraft treten.
Was aber heute schon als sicher gilt: Mit den neuen erbschaftsteuerlichen Regelungen werden Unternehmensnachfolgen in einer Vielzahl von Fällen steuerlich stärker belastet. Zudem ist regelmäßig mit einem deutlich höheren Deklarationsaufwand und damit einhergehend mit höheren Durchführungskosten zu rechnen.
Da die Neuregelungen laut Gesetzentwurf erst ab deren Inkrafttreten anzuwenden sein sollen, besteht derzeit noch die Chance, eine Unternehmensnachfolge noch unter Nutzung des derzeit gültigen Rechts durchzuführen und dadurch letztlich Steuern und Kosten zu sparen.
Welche Neuerungen kommen mit dem Erbschaftsteuerreformgesetz auf Sie zu und wie kann eine Unternehmensnachfolge noch unter Anwendung des derzeitigen Rechts durchgeführt werden? – darüber informieren wir Sie gerne kurz und prägnant auf unseren an verschiedenen Standorten stattfindenden Unternehmerfrühstücken.
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist für Sie kostenfrei.