Seit dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland der branchenweite, flächendeckende Mindestlohn. Anknüpfend an unsere Eingangsveranstaltung zu Beginn des Jahres möchten wir Sie weiterhin zielgerichtet und umfassend dabei unterstützen, sich auf die neue Rechtslage einzustellen, indem wir Sie über aktuelle Entwicklungen im Hinblick auf die Mindestlohneinführung informieren und Ihnen praxisorientierte Hinweise für die Umsetzung insbesondere der folgenden Problemstellungen geben: Voraussetzungen für die Zahlung des Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz,
- Geltung von Ausnahmeregelungen,
- Anrechnung anderer Arbeitsleistungen auf den Mindestlohn,
- Besonderheiten im Hinblick auf selbstständige und ehrenamtliche Tätigkeiten,
- Pflichten des Arbeitgebers und rechtliche Konsequenzen im Falle eines Verstoßes,
- Gestaltungsspielräume von Arbeitgebern bei der Umsetzung und rechtssicheren Anwendung.
Geschäftsführer, Personalverantwortliche