Gutscheine und Geldkarten werden steuerlich als Sachbezug anerkannt, wenn sie ausschließlich zum Bezug von Waren und Dienstleistungen berechtigen und seit 01.01.2022 die Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 Nr. 10 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) erfüllen.
Hinweis: Qualifizieren die Gutscheine und Geldkarten als Sachbezug und werden sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt, kann auf diese - zusammen mit etwaig weiteren Sachbezügen - die monatliche Freigrenze für Sachbezüge angewendet werden, die seit dem 01.01.2022 50 Euro (zuvor 44 Euro) beträgt.
Um als Sachbezug zu qualifizieren, dürfen die Gutscheine oder Geldkarten u. a. nur zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen des Ausstellers aus dessen Produktpalette oder zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen aufgrund von Akzeptanzverträgen zwischen dem Aussteller und Akzeptanzstellen bei einem begrenzten Kreis solcher Akzeptanzstellen im Inland berechtigen. Mit Schreiben vom 15.03.2022 ergänzt das BMF, dass auch dann von einem begrenzten Kreis von Akzeptanzstellen auszugehen ist, wenn Gutscheine im Onlineshop einer Akzeptanzstelle eingelöst werden können. Bereits bislang wurden Einkaufs- und Dienstleistungsverbünde als begrenzter Kreis von Akzeptanzstellen anerkannt. Genügend ist nun auch, wenn diese Verbünde auf unmittelbar räumlich angrenzende zweistellige PLZ-Bezirke - auch bundeslandübergreifend - begrenzt werden und auch wenn die Auswahl dieser PLZ-Bezirke durch den Arbeitnehmer erfolgt. Ebenso wurde bislang eine Ladenkette als ausreichende Begrenzung akzeptiert. Das BMF lässt hierbei nun auch zu, dass der Arbeitnehmer vor Hingabe des Gutscheins oder vor Aufladung des Guthabens aus verschiedenen Ladenketten je eine auswählt.
Als Geldleistung stuft das BMF hingegen Gutscheine ein, die ausschließlich dazu berechtigen, sie in andere Gutscheine einzutauschen. Etwas anderes gilt dann, wenn der eingetauschte Gutschein ebenfalls die Voraussetzungen der Wertung als Sachbezug erfüllt und der Arbeitnehmer erst nach Auswahl des anderen Gutscheins über das ursprüngliche Guthaben verfügen kann.