Bis Ende Juli 2020 konnten Kommentare von US-Unternehmen dazu eingereicht werden. Aktuell befindet sich das Verfahren noch in der Auswertung beim Office Of The United States Trade Representative (USTR).
Bei den betroffenen Produkten handelt es sich um Waren jeglicher Art, beginnend bei Lebensmitteln und alkoholischen Getränken, über Werkzeuge und Metallwaren bis hin zu Textilwaren oder Industriemaschinen. Diese können den Anhängen I bis III des Auszugs „Vol. 85, No. 124“ aus dem US-Bundesregister vom 26.6.2020 entnommen werden.
Produkte mit bereits bestehenden Zusatzzöllen
- Anhang I umfasst alle Produkte, welche bereits Zusatzzöllen von 15 % oder 25 % unterliegen. Es wird geprüft, ob Anpassungen der Zölle von bis zu 100 % oder eine Streichung von der Liste erfolgen soll.
Produkte, für die keine weiteren Zusatzzölle anfallen
- Anhang II betrifft Produkte, die bereits von Zusatzzöllen betroffen sind, aber von der Erhebung weiterer Zölle ausgeschlossen sind.
Produkte, die erstmalig mit Zusatzzöllen belegt werden sollen
- Anhang III betrifft Produkte, welche zum ersten Mal mit Zusatzzöllen von bis zu 100 % belegt werden könnten. Betroffene Länder sind Deutschland, Spanien, Frankreich und UK.
Eine endgültige Liste der betroffenen Waren ist nach Abschluss der Auswertungen zu erwarten. Es ist anzunehmen, dass diese noch im August 2020 veröffentlicht wird. Mit Bekanntgabe der Liste wird gleichzeitig mitgeteilt, ab welchem Zeitpunkt die neuen Zölle erhoben werden.
Es besteht ein ernstzunehmendes Risiko, dass die Durchsetzung der anstehenden Zusatzzölle eintritt. Unternehmen, deren Warenexporte in die USA von den geplanten Strafzöllen betroffen wären, sind gut beraten, sich mögliche Umstrukturierungen ihrer Exporte zu überlegen.