Die EU – und mit ihr die Umsatzsteuer – unterliegt einem Wandel. So wird zum einen der BREXIT, sollte er denn kommen, für viele Unternehmen umfangreiche Änderungen, insbesondere im Bereich der Umsatzsteuer mit sich bringen. Diese müssen in der täglichen Praxis berücksichtigt werden müssen.
Darüber hinaus hat der ECOFIN-Rat die EU-Mitgliedstaaten im Dezember 2018 mit den sog. Quick-Fixes zu ausgewählten Themenbereichen unter Zugzwang gesetzt. Mit diesen Quick-Fixes werden insbesondere die Vorschriften für innergemeinschaftliche Lieferungen und Verbringungen sowie für Reihengeschäfte und Konsignationslagern geändert. Die beschlossenen Änderungen in der MwSt-Systemrichtlinie sind von den nationalen Gesetzgebern noch bis zum 31. Dezember 2019 in innerstaatliches Recht umzusetzen. Demgegenüber gelten die Änderungen in der EU-Durchführungsverordnung unmittelbar ab dem 1. Januar 2020, ohne dass die Gesetzgeber der jeweiligen Staaten extra tätig werden müssen.
Worauf müssen sich Unternehmer aus umsatzsteuerlicher Sicht in Sachen BREXIT einstellen und wie passen sie ihre Unternehmensabläufe in Bezug auf die Quick-Fixes am sinnvollsten an?
Darüber informieren wir Sie auf unserem VAT Breakfast – Brexit & Quick-Fixes: EU und Umsatzsteuer im Wandel
Die Teilnahmegebühr beträgt 60,00 Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.