Bei diesem Branchentreff der Abfallentsorger informieren wir Sie über aktuelle Entwicklungen im Rechnungswesen, Steuerrecht sowie dem Gebührenrecht. Auch in diesem Jahr konnten wir wieder Herrn Rechtsanwalt Pencereci, Partner der GKMP Partnerschaft gewinnen.
Er wird Sie über die aktuellen Entwicklungen im Gebühren-und Abfallrecht informieren.
Das Jahr 2020 bringt für die Unternehmen der Abfallentsorgung große Herausforderungen. Die Unternehmen der öffentlichen Hand müssen bis November 2020 die Voraussetzungen schaffen, dass E-Rechnungen im X-Format angenommen und verarbeitet werden können. Es ist davon auszugehen, dass die E-Rechnung in diesem Sog einen Siegeszug erfahren wird. In diesem Zuge muss eine Vielzahl von Prozessen im Rechnungswesen und in der Allgemeinen Verwaltung, wie z. B. das „Auslösen von Bestellungen“ oder die „Verarbeitung von Eingangsrechnungen“ angepasst werden. Daneben müssen die Unternehmen der Abfallentsorgung, die ihre Aufgaben in einer öffentlichenrechtlichen Organisationsform erfüllen, die Voraussetzungen schaffen, dass die neuen Regelungen zur Umsatzbesteuerung nach § 2b UStG rechtskonform in den Betrieben umgesetzt werden.
Neben diesen Schwerpunkten werden wir wie gewohnt auf aktuelle Entwicklungen in der Gesetzgebung eingehen. Mit zahlreichen Praxisbeispielen stellen wir sicher, dass Sie die Erkenntnisse aus diesem Seminar in Ihrem Tagesgeschäft nutzen können.
INHALTE
- Aktuelle Entwicklungen in der Bilanzierung
- Aktuelle Entwicklungen im Steuerrecht
- Update zu aktuellen Entwicklungen des § 2b UStG
- Aktuelle Entwicklungen im Gebühren- und Abfallrecht
- Update zur Einführung der E-Rechnung
- Aktuelle Entwicklungen bei der Stromeigenversorgung
(u. a. Weiterleitung von Strom von Dritte, Meldepflichten nicht eingehalten - welche Konsequenzen hat das?)
Wir wollen mit den Teilnehmern ins Gespräch kommen und sehr gerne Ihre Fragen beantworten. Bitte senden Sie uns dazu um Vorfeld besondere Themenwünsche oder Fragen.
Weitere Informationen finden Sie in unserem Veranstaltungsflyer.
Die Teilnahmegebühr beträgt EUR 100,00 zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.