Bis April 2020 müssen auch die Bundesländer die EU-Richtlinie 2014/55/EU aus dem Jahr 2014 umgesetzt haben. Nach dieser Richtlinie müssen u. a. der Bund, die Bundesländer, Städte, Landkreise, Zweckverbände und Eigenbetriebe Abrechnungen von Lieferungen und Leistungen im oberschwelligen Bereich mit einer E-Rechnung akzeptieren.
Die öffentliche Hand nimmt aber nur Rechnungen an, die im sog. X-Format erstellt wurden. Die Umsetzung dieser EU-Richtlinie ist Ländersache und insoweit gibt es 17 länderspezifische bzw. bundesspezifische Regelungen zur E-Rechnung im X-Format.
In unserem Seminar informieren wir Sie über die einzelnen Regelungen der Länder und des Bundes. Wir gehen auf die Mindestinhalte der E-Rechnung ein und geben Hinweise, wie die Prozesse im Rechnungswesen und die EDV sinnvoll an die neuen Vorgaben anzupassen sind.
Wir stellen die Änderungen der GoBD vor und geben Praxishinweise zur Umsetzung. Schwerpunktmäßig gehen wir insbesondere auf Prozesse, die im Zusammenhang mit der E-Rechnung stehen, ein. Dabei geben wir auch Hinweise zur Umsetzung in der EDV.
INHALTE:
Die E-Rechnung aus gesetzlicher und steuerlicher Sicht:
- Stand der Umsetzung der EU-Verordnung in den einzelnen Bundesländern (Schwerpunkte sind dabei Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen sowie Brandenburg)
- Mindestinhalte einer E-Rechnung im X-Format (u.a. ausführliche Darstellung der Leitweg-Identifikationsnummer)
- Umsatzsteuerliche Mindestanforderungen an eine E-Rechnung
- Neufassung der GoBD (Schwerpunkt neue Anforderungen für die E-Rechnung)
Die E-Rechnung aus IT-/Prozesssicht:
- Rechnungsworkflow
- Arten der E-Rechnung: E-Mail/Rechnungsportale/EDI
- Rechnungsformate: XRechnung und ZUGFeRD
- Dokumentenmanagement und Archivierung
Anhand einer Vielzahl von Praxisbeispielen stellen wir sicher, dass Sie die Erkenntnisse aus diesem Seminar in Ihrer täglichen Praxis nutzen können.
Die Teilnahmegebühr beträgt EUR 85,00 inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer.