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Webinar Verbandssanktionengesetz rückt näher: Unternehmen müssen rechtzeitig die Weichen stellen!

In dem am 22.04.2020 veröff­ent­lich­ten, fi­na­len Re­fe­ren­ten­ent­wurf des Ver­bands­sank­tio­nen­ge­set­zes ist eine mas­sive Er­wei­te­rung von Sank­tio­nen für Un­ter­neh­mens­verbände bei Straf­rechts­verstößen vor­ge­se­hen.

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Da­nach sol­len nicht mehr nur Per­so­nen, son­dern Un­ter­neh­men im Gan­zen straf­recht­lich zur Re­chen­schaft ge­zo­gen wer­den können. Da­von be­trof­fen sind auch mit­telständi­sche Un­ter­neh­men und de­ren Ver­ant­wort­li­che und nicht nur die großen Dax-Kon­zerne.

Der Ge­setz­ge­ber ver­folgt die In­ten­tion, künf­tig keine To­le­ranz bei Wirt­schafts­kri­mi­na­lität zu zei­gen und ins­be­son­dere Un­ter­neh­men, die von Straf­ta­ten ih­rer Mit­ar­bei­ter pro­fi­tiert ha­ben, stärker zu sank­tio­nie­ren. Im Rah­men des Ge­set­zes soll die Pflicht der Ver­fol­gungs­behörden fest­ge­schrie­ben wer­den, der­ar­tige Ver­bands­straf­ta­ten zu ver­fol­gen. Darüber hin­aus führt die ge­plante gra­vie­rende Erhöhung des Sank­ti­ons­rah­mens ge­genüber den be­reits ak­tu­ell vor­han­de­nen um­fas­sen­den Sank­tio­nie­rungsmöglich­kei­ten zu mas­si­ven Ver­schärfun­gen. Um­ge­kehrt können Un­ter­neh­men je­doch auf Straf­mil­de­rung hof­fen, wenn sie Com­pli­ance-Vor­keh­run­gen in ih­rem Un­ter­neh­men im­ple­men­tiert ha­ben. Des­halb wird es für Un­ter­neh­men – un­abhängig von ih­rer Größe – noch wich­ti­ger sein, sich mit an­ge­mes­se­nen Com­pli­ance-Ma­nage­ment-Sys­te­men auf­zu­stel­len.

Der ehe­ma­lige Staats­an­walt und nun Part­ner bei Eb­ner Stolz, Phil­ipp Külz, wird ge­mein­sam mit Rechts­anwältin Chris­tina Oden­thal diese und die wei­te­ren As­pekte des Ent­wurfs des Ver­bands­sank­tio­nen­ge­set­zes vor­stel­len, die Aus­wir­kun­gen der be­vor­ste­hen­den Ge­set­zesände­rung be­leuch­ten so­wie Ih­nen die sich dar­aus er­ge­ben­den Hand­lungs­emp­feh­lun­gen auf­zei­gen.

IN­HALTE:

  • Ak­tu­elle Ver­fol­gungs­pra­xis und Ent­wick­lun­gen
  • Zen­trale As­pekte des Ent­wurfs zum Ver­bands­sank­tio­nen­ge­setz
  • Hand­lungs­emp­feh­lun­gen

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