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Verbot von Titandioxid in Lebensmitteln ab 2022

Am 08.10.2021 ha­ben die EU-Mit­glied­staa­ten dem Vor­schlag der EU-Kom­mis­sion zu­ge­stimmt, die Ver­wen­dung von Titan­di­oxid (E171) als Zu­satz­stoff in Le­bens­mit­teln ab dem Jahre 2022 zu ver­bie­ten.

Was genau ist Titandioxid und worin ist es enthalten?

Titan­di­oxid (TiO2) wird über­wie­gend in tech­ni­schen An­wen­dungs­ge­bie­ten, kon­kret der Her­stel­lung von Far­ben, La­cken, Kunst­stof­fen und Tex­ti­lien, ver­wen­det. Es wird je­doch darüber hin­aus eben­falls als Le­bens­mit­tel­zu­satz­stoff E 171 so­wie als Zu­satz in Kos­me­tika und Arz­nei­mit­teln ver­wen­det.

Ins­be­son­dere wird Titan­di­oxid bei den Nah­rungs­mit­teln als Farb­stoff in ei­ner Reihe von Pro­duk­ten wie Kau­gummi, Gebäck, Nah­rungs­ergänzungs­mit­teln, Sup­pen und Brühen ver­ar­bei­tet.

Grund des Verbots

Seit länge­rem wird dis­ku­tiert, in­wie­weit die Auf­nahme von Titan­di­oxid in ge­sund­heit­li­cher Hin­sicht ne­ga­tive Aus­wir­kun­gen auf den mensch­li­chen Körper ha­ben kann. Der nun vor­ge­legte Vor­schlag der Kom­mis­sion stützt sich auf ein wis­sen­schaft­li­ches Gut­ach­ten der Eu­ropäischen Behörde für Le­bens­mit­tel­si­cher­heit (EFSA). Diese kam zu dem Er­geb­nis, dass Titan­di­oxid bei der Ver­wen­dung als Le­bens­mit­tel­zu­satz­stoff nicht si­cher ist. Die Be­den­ken bezüglich der Ge­no­to­xi­zität, d. h. der Fähig­keit von che­mi­schen Sub­stan­zen, ge­ne­ti­sches Zell­ma­te­rial zu verändern, konn­ten nicht aus­geräumt wer­den.

Ausblick

Die EU-Mit­glied­staa­ten und das EU-Par­la­ment ha­ben bis Ende des Jah­res Zeit, Ein­spruch ge­gen das Ver­bot zu er­he­ben. An­sons­ten tritt das Ver­bot An­fang 2022 in Kraft. Ge­plant ist eine sechs­mo­na­tige Aus­lauf­phase. Be­trof­fene Un­ter­neh­men müssen sich un­be­dingt auf das Ver­bot vor­be­rei­ten.

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