Der Hinweis gilt insbesondere für das Auslaufen der Vereinfachungen bei Zollformalitäten. Den bisherigen Stand finden Sie hier.
Ab dem 01.01.2022 ist die Zollanmeldung im Zeitpunkt der Einfuhr in das Vereinigte Königreich (UK) abzugeben und eine mögliche Einfuhrabgabenschuld sofort fällig. Eine spätere Abgabe und abweichende Fälligkeit der Einfuhrabgaben wird es - sofern der Importeur nicht über zollrechtlichen Bewilligungen verfügt - nicht mehr geben. Neben den schriftlichen Formalitäten werden auch die physischen Grenzkontrollen durchgeführt.
Weiter entfallen Vereinfachungen im Präferenzverkehr mit der EU, so dass erforderliche Lieferantenerklärungen ab 01.01.2022 im Zeitpunkt des Exports aus UK vorliegen müssen.
Weitere Änderungen im Warenverkehr zwischen der EU und UK (z. B. Gesundheitsbescheinigungen und Pflanzengesundheitszeugnisse) werden im Juli 2022 eingeführt.
Hinweis: Unternehmen sollten sich auf die Änderungen vorbereiten und Verzögerungen bei Lieferungen nach UK einplanen.