Nachdem die Landgerichte Heilbronn am 29.4.2020 (Az. I 4 O 82/20, NVwZ 2020, S. 975, s. auch novus Juni 2020, S. 24) und Hannover am 9.7.2020 (Az. 8 O 2/20) jeweils Entschädigungsansprüche von Unternehmen anlässlich von Betriebsschließungen während des Corona-Lockdowns versagt hatten, muss sich nun das Bundesverfassungsgericht mit der Frage befassen, ob Unternehmen staatliche Entschädigungen für Betriebsschließungen und Einnahmeausfälle in der Corona-Pandemie zustehen.
Eine Initiative, die nach eigenen Angaben mehr als 850 Betroffene vertritt, hat beim BVerfG Verfassungsbeschwerde (Az. 1 BvR 1726/20) eingereicht.
Nach herrschender juristischer Auffassung sieht das Infektionsschutzgesetz nur dann eine Entschädigung vor, wenn die Betriebsschließung konkret angeordnet wurde und nicht auf einer sog. Allgemeinverfügung wie im Rahmen des Corona-Lockdowns beruht.
Hinweis
Flankierend zu der Verfassungsbeschwerde wollen die Geschädigten in den einzelnen Bundesländern Klage erheben. Ihre Strategie zielt darauf ab, dass die Zivilgerichte diese Verfahren aussetzen und die Frage nach einer Entschädigungspflicht ebenfalls in Karlsruhe vorlegen.