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Verhalten bei Durchsuchung und im Umgang mit Ermittlungsbehörden

Mit dem An­stieg der straf­recht­li­chen Er­mitt­lungs­ver­fah­ren ge­gen Un­ter­neh­mens­ver­ant­wort­li­che und Mit­ar­bei­ter in den letz­ten Jah­ren hat sich auch die Zahl der Durch­su­chun­gen im Un­ter­neh­men zum Zwecke der Be­weis­mit­tel­ge­win­nung verstärkt. Da­ne­ben kommt es im Zuge sol­cher Zwangsmaßnah­men in ei­ner Viel­zahl von Fällen zu Be­schul­dig­ten­ver­neh­mun­gen und Zeu­gen­ein­ver­nah­men.

Während sich diese Ver­fah­ren vor ei­ni­ger Zeit noch auf große Kon­zerne be­schränk­ten, ist dies mitt­ler­weile auch für sehr gut geführte Un­ter­neh­men al­ler Größenord­nun­gen kei­nes­falls ein un­rea­lis­ti­sches Sze­na­rio. Ins­be­son­dere er­schei­nen die Be­am­ten nicht nur, wenn das Un­ter­neh­men bzw. die dort Ver­ant­wort­li­chen im Fo­kus der Er­mitt­lun­gen ste­hen. Viel­mehr können be­reits Er­mitt­lun­gen ge­gen einen Ver­trags­part­ner den An­lass für eine Durch­su­chungsmaßnahme begründen.

Die Pra­xis zeigt, dass eine man­gelnde oder un­zu­rei­chende Vor­be­rei­tung auf die­sen Ernst­fall in der Re­gel teils chao­ti­sche Zustände und die Über­for­de­rung von Mit­ar­bei­tern so­wie Ver­ant­wort­li­chen zur Folge hat. Nicht sel­ten zieht dies eine Es­ka­la­tion des Ver­fah­rens in einem frühen Sta­dium nach sich und führt zu gra­vie­ren­den Aus­wir­kun­gen so­wohl für das Un­ter­neh­men als auch für die be­trof­fe­nen Per­so­nen. Zusätz­lich stellt der Um­gang mit un­ter­neh­mens­in­ter­nen Straf­ta­ten die Ge­schäfts­lei­tung und Führungskräfte vor Her­aus­for­de­run­gen.

In un­se­rer On­line-Ver­an­stal­tung erläutern Ih­nen un­sere Ex­per­ten aus dem Be­reich Straf­recht & Com­pli­ance – der ehe­ma­lige Staats­an­walt für Wirt­schafts­straf­ta­ten und nun Part­ner bei Eb­ner Stolz in Köln, Phil­ipp Külz (Rechts­an­walt, Fach­an­walt für Steu­er­recht und Zert. Be­ra­ter für Steu­er­straf­recht), ge­mein­sam mit Rechts­anwältin Chris­tina Oden­thal-Mid­del­hoff (Zert. Be­ra­te­rin für Steu­er­straf­recht und Com­pli­ance Of­fi­ce­rin), Part­ne­rin bei Eb­ner Stolz in Köln – die rich­tige Vor­ge­hens­weise in der Durch­su­chungs­si­tua­tion so­wie bei un­ter­neh­mens­be­zo­ge­nen Straf­ta­ten an­hand pra­xis­re­le­van­ter Bei­spiele, um Sie für diese un­ge­wohnte Si­tua­tion bestmöglich zu wapp­nen.

Die Möglich­keit für Fra­gen und die Ge­le­gen­heit zur Dis­kus­sion von Pra­xisfällen während der ge­sam­ten Ver­an­stal­tung wer­den Ih­nen durch den in­ter­ak­ti­ven Rah­men ge­bo­ten.

Die On­line-Ver­an­stal­tung wird mit MS Teams durch­geführt. Als Teil­neh­mer benöti­gen Sie le­dig­lich einen PC mit In­ter­net­an­schluss. Den Ton er­hal­ten Sie über Laut­spre­cher oder die te­le­fo­ni­sche Ein­wahl in die Kon­fe­renz.

Die Teil­nahme ist kos­ten­frei.