Laut des Hinweises des Bundesamts für Justiz sollen damit die Belange der Beteiligten angesichts der andauernden COVID-19-Pandemie angemessen berücksichtigt werden. Auf diese faktische Verlängerung der Offenlegungsfrist macht auch der Deutsche Steuerberaterverband e.V. aufmerksam.
Hinweis: Die CDU/CSU-Fraktion des Bundestags beantragte, auf die Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen kleine und mittlere Kapitalgesellschaften wegen verspäteter Offenlegung der Jahresabschlüsse 2020 bis Ende Mai 2022 zu verzichten. Ein entsprechender Antrag wurde jedoch am 12.01.2022 vom Finanzausschuss des Bundestags abgelehnt.