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Verlängerung der COVID-19-Regelungen zu virtuellen General- und Vertreterversammlungen

Mit ei­ner Ver­ord­nung wer­den vir­tu­elle Ver­samm­lun­gen von Ge­nos­sen­schaf­ten bis Au­gust 2022 ermöglicht.

Da­mit gel­ten die am 28.3.2020 in Kraft ge­tre­te­nen ge­setz­li­chen Re­ge­lun­gen fort, mit de­nen die Hand­lungs- und Be­schlussfähig­keit von Ge­nos­sen­schaf­ten und vie­len wei­te­ren Rechts­for­men während der Pan­de­mie si­cher­ge­stellt wurde. Laut dem Ge­setz über Maßnah­men im Ge­sell­schafts-, Ge­nos­sen­schafts-, Ver­eins-, Stif­tungs- und Woh­nungs­ei­gen­tums­recht zur Bekämp­fung der Aus­wir­kun­gen der CO­VID-19-Pan­de­mie vom 27.3.2020 (BGBl. I 2020, S. 569) können Ak­ti­en­ge­sell­schaf­ten, GmbHs, Ge­nos­sen­schaf­ten, Ver­eine und Woh­nungs­ei­gentümer­ge­mein­schaf­ten trotz Be­schränkun­gen der Ver­samm­lungsmöglich­kei­ten er­for­der­li­che Be­schlüsse außer­halb von Präsenz­ver­samm­lun­gen fas­sen.

Es ist nicht ab­seh­bar, wann Ge­nos­sen­schaf­ten wie­der Präsenz­ver­samm­lun­gen im großen Kreis durchführen können. Da­mit wei­ter­hin die Möglich­keit be­steht, auch bei Fort­be­ste­hen der durch die CO­VID-19-Pan­de­mie be­ding­ten Ein­schränkun­gen Be­schluss­fas­sun­gen vor­zu­neh­men und da­mit die Hand­lungsfähig­keit zu gewähr­leis­ten, wur­den die vorüber­ge­hen­den Er­leich­te­run­gen bis zum 31.08.2022 verlängert.

Wei­tere In­for­ma­tio­nen fin­den Sie hier.

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