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Steuerberatung

Verlustverrechnungsbeschränkung für Aktienverluste verfassungskonform?

Der BFH hat dem BVerfG die Frage vor­ge­legt, ob die seit 2009 gel­tende Ver­lust­nut­zungs­be­schränkung, im Pri­vat­vermögen Ak­ti­en­veräußerungs­ver­luste nur mit Ak­ti­en­veräußerungs­ge­win­nen ver­rech­nen zu dürfen, ver­fas­sungs­wid­rig ist.

In sei­nem Be­schluss vom 17.11.2020 (Az. VIII R 11/18) ver­tritt der BFH die Rechts­auf­fas­sung, dass in­folge der Un­gleich­be­hand­lung von Steu­er­pflich­ti­gen mit Ver­lus­ten aus Ak­tien ge­genüber Steu­er­pflich­ti­gen mit Ver­lus­ten aus ak­ti­en­ba­sier­ten Ka­pi­tal­an­la­gen, die aber keine Ak­tien sind, der auf Art. 3 Abs. 1 GG ba­sie­rende Grund­satz der Steu­er­ge­rech­tig­keit ver­letzt werde und diese Un­gleich­be­hand­lung auch nicht ge­recht­fer­tigt sei.

Hin­weis: Das BVerfG kann bei ei­ner Un­ver­ein­bar­keits­erklärung die wei­tere An­wen­dung der Ver­lust­ver­rech­nungs­be­schränkung an­ord­nen oder die Re­ge­lung für nich­tig erklären. Nur in letz­te­rem Fall könn­ten Steu­er­pflich­tige rück­wir­kend von der Auf­he­bung der Ver­lust­ver­rech­nungs­be­schränkung pro­fi­tie­ren. Die Aus­wir­kun­gen sind im kon­kre­ten Ein­zel­fall zu prüfen.

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