Die Getrenntsammlung bestimmter Verpackungsabfallströme soll erweitert werden, um das Recycling zu verbessern und um das achtlose Wegwerfen von Plastikabfall, sog. Littering, zu vermeiden. Das Gesetz schreibt für bestimmte Verpackungen einen verpflichtenden Mindest-Rezyklatanteil vor und weitet die Informationspflichten gegenüber den Verbrauchern aus - etwa über die Möglichkeiten kostenloser Rückgabe. Herstellern werden weitere Pflichten auferlegt - u. a. im Versandhandel mit ausländischen Anbietern.
Ab 2022 entfallen fast alle bisher geltenden Ausnahmen von der Pfandpflicht für Einweggetränkeflaschen und -dosen. Für Milch und Milcherzeugnisse gilt die Pfandpflicht allerdings erst ab 2024.
Gastronomen und Einzelhändler müssen künftig beim Verkauf von Lebensmitteln und Getränken zum Sofortverzehr auch Mehrwegalternativen statt der bisher üblichen Einwegkunststoffverpackungen anbieten. Ab 2025 ist für die Herstellung von PET-Flaschen ein Mindestanteil an recyceltem Kunststoff vorgeschrieben.
Hinweis: Der Bundesrat hat das Gesetz nur gebilligt, um die fristgerechte Umsetzung der EU-Vorgaben nicht aufzuhalten. In der Sache hält er die Novelle jedoch für unzureichend und teilweise nicht vollzugstauglich und fordert eine alsbaldige Nachbesserung, da die meisten seiner fachlichen Anregungen nicht berücksichtigt wurden. Dies müsse zeitnah bei der nächsten Novelle nachgeholt werden.
Generell sollte die Bundesregierung fristgebundene Vorhaben zur Umsetzung von EU-Recht frühzeitiger auf den Weg bringen, um eine umfassende Beteiligung der Länder sicherzustellen, fordert der Bundesrat.