Die EU-Kommission hat am 23.4.2018 den Entwurf einer neuen Richtlinie veröffentlicht, mit der sog. Whistleblower besser geschützt werden sollen. Danach sollen alle Unternehmen in Europa mit mehr als 50 Arbeitnehmern oder einem jährlichen Umsatz von über 10 Mio. Euro ein internes Verfahren für den Umgang mit Meldungen von Hinweisgebern einführen müssen. Neben Arbeitnehmern, die vor Repressalien am Arbeitsplatz geschützt werden sollen, fallen aber auch Auftragnehmer, Zulieferer, Praktikanten oder Bewerber in den Schutzbereich der geplanten Richtlinie. Durch die neue Richtlinie sollen Vergeltungsmaßnahmen jeder Art untersagt und geahndet werden.
Hinweis
Der Richtlinienentwurf muss zunächst noch den Gesetzgebungsprozess der EU durchlaufen. Nach dem Inkrafttreten der Richtlinie verbleibt den EU-Mitgliedstaaten 18 Monate Zeit, um die neuen Vorschriften in nationales Recht zu transformieren.