In dem in allen offenen Fällen anzuwendenden Schreiben vom 14.07.2021 gibt das BMF u. a. Leitlinien für die Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes bei der Prüfung von grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen, zu den Verrechnungspreismethoden und zur Vergleichbarkeitsanalyse vor.
Zudem geht das BMF auf verschiedene Arten von Geschäftsbeziehungen ein. So werden z. B. bei Transaktionen mit immateriellen Werten die sog. DEMPE-Funktionen erläutert. Bei Finanzbeziehungen thematisiert das BMF die Bedeutung des Konzernrückhalts und das Erfordernis der Besicherung bei Darlehen innerhalb einer Unternehmensgruppe. Ob eine Nichtbesicherung als fremdüblich zu beurteilen ist, soll sich aus den Umständen des jeweiligen Einzelfalls ergeben, wozu das BMF verschiedene Aspekte vorgibt, die im Rahmen der Gesamtschau von besonderer Bedeutung sein sollen.