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Steuerberatung

Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise

In einem um­fas­sen­den An­wen­dungs­schrei­ben führt das BMF die bis­he­ri­gen Ver­laut­ba­run­gen zu den Grundsätzen für die in­ter­na­tio­nale Einkünf­te­ab­gren­zung nach dem Fremd­ver­gleichsmaßstab zu­sam­men und nimmt da­bei auch Be­zug auf die neuen OECD-Ver­rech­nungs­preis­richt­li­nien.

In dem in al­len of­fe­nen Fällen an­zu­wen­den­den Schrei­ben vom 14.07.2021 gibt das BMF u. a. Leit­li­nien für die An­wen­dung des Fremd­ver­gleichs­grund­sat­zes bei der Prüfung von grenzüber­schrei­ten­den Ge­schäfts­be­zie­hun­gen, zu den Ver­rech­nungs­preis­me­tho­den und zur Ver­gleich­bar­keits­ana­lyse vor.

Zu­dem geht das BMF auf ver­schie­dene Ar­ten von Ge­schäfts­be­zie­hun­gen ein. So wer­den z. B. bei Trans­ak­tio­nen mit im­ma­te­ri­el­len Wer­ten die sog. DEMPE-Funk­tio­nen erläutert. Bei Fi­nanz­be­zie­hun­gen the­ma­ti­siert das BMF die Be­deu­tung des Kon­zernrück­halts und das Er­for­der­nis der Be­si­che­rung bei Dar­le­hen in­ner­halb ei­ner Un­ter­neh­mens­gruppe. Ob eine Nicht­be­si­che­rung als fremdüblich zu be­ur­tei­len ist, soll sich aus den Umständen des je­wei­li­gen Ein­zel­falls er­ge­ben, wozu das BMF ver­schie­dene As­pekte vor­gibt, die im Rah­men der Ge­samt­schau von be­son­de­rer Be­deu­tung sein sol­len.

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