Erste Betriebsprüfungserfahrungen im Bereich der Verrechnungspreise zeigen, dass die VWG VP erhebliche Auswirkungen auf betroffene Unternehmen haben können. Dies gilt insbesondere für die Themen immaterielle Werte, Finanzierung und Verluste. Für Steuerpflichtige führen die VWG VP insbesondere deshalb zu Problemen, weil die neuen Vorgaben des BMF auf alle offenen Fälle, damit auch auf Veranlagungszeiträume vor deren Veröffentlichung, anzuwenden sind. Die Finanzverwaltung macht von dieser Anwendungsregelung in der Praxis aktiv Gebrauch.
Diese Änderungen, wie auch das Erfordernis einer geschäftsvorfallbezogenen Funktions- und Risikoanalyse, bedeuten für Unternehmen einen erhöhten Dokumentationsaufwand, der sich bei der Erstellung der Verrechnungspreisdokumentation niederschlägt.
Aufgrund der deutlichen Verschärfungen der Regelungen bei Finanzierungsbeziehungen und Geschäftsbeziehungen mit immateriellen Werten ist Steuerpflichtigen zudem zu empfehlen, bereits bei Vertragsabschlüssen mit nahestehenden Personen ein besonderes Augenmerk auf fremdübliche Vertragsgestaltungen zu legen. Dies umfasst nicht nur die Konditionen der Höhe nach, sondern auch die weiteren vertraglichen Vereinbarungen dem Grunde nach.
In ihrem Aufsatz „Ein Jahr Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise“, der in der IWB, Heft 21/2022, S. 838ff. erschienen ist, verdeutlichen Niklas Färber und Sven Stuckmann ausgewählte Änderungen anhand von Praxiserfahrungen. Zudem geben sie Handlungsempfehlungen, wie mit der neuen Verwaltungsauffassung umgegangen werden kann.