In dem BMF-Schreiben vom 23.02.2023 werden die Staaten aufgeführt, mit denen voraussichtlich der automatische Informationsaustausch zum 30.09.2023 erfolgen wird. Im Vergleich zur Vorjahresliste wurden u. a. Moldau, Thailand und die Ukraine ergänzt. Die Datenübermittlung an die Russische Föderation ist hingegen aktuell ausgesetzt.
Hinweis: Im Inland werden die meldenden Finanzinstitute die Finanzkontendaten zum 31.07.2023 an das BZSt elektronisch übermitteln, die dann mit den Steuerbehörden der teilnehmenden Staaten gemäß der finalen Staatenaustauschliste 2023, die voraussichtlich Ende Juni 2023 durch das BMF bekannt gegeben wird, ausgetauscht werden.