Zunächst sollen große international tätige Konzerne mit einem Gruppenumsatz von mindestens 750 Mio. Euro im Jahr, von denen mindestens 50 Mio. Euro aus bestimmten digitalen Leistungen (digital services) in der EU stammen, eine Digitalsteuer (digital service tax) von 3 % auf Umsätze aus diesen digitalen Leistungen entrichten müssen.
Langfristig soll das Konzept digitaler Betriebsstätten greifen, wonach sich das Besteuerungsrecht eines Staates aus einer „wesentlichen digitalen Präsenz“ (significant digital presence) eines Unternehmens in dem Staat ergeben soll. Eine solche Betriebsstätte ohne physische Präsenz soll anzunehmen sein, wenn ein Unternehmen in einem EU-Staat alternativ mehr als 7 Mio. Euro Umsatz im Jahr aus digitalen Leistungen erzielt, mehr als 100.000 Nutzer seiner digitalen Leistungen hat oder mehr als 3.000 Verträge im Jahr zur Erbringung digitaler Leistungen abschließt. Dem Betriebsstättenstaat stünde somit das Recht zur Besteuerung der auf diese Betriebsstätte entfallenden Gewinne zu, wobei bei deren Ermittlung neue Faktoren, wie z. B. die Ansässigkeit des Nutzers, berücksichtigt werden sollen.
Hinweis
Derzeit wird bereits in einer Vielzahl von Staaten das Konzept einer digitalen Betriebsstätten diskutiert. Bestrebungen, den bisherigen Betriebsstättenbegriff im Hinblick auf die digitale Wirtschaft auszuweiten, zeigen sich u. a. in Indien. So wurde dort ein Gesetzentwurf vorgelegt, wonach eine Betriebsstätte in Indien auch durch eine „wesentliche wirtschaftliche Präsenz“ begründet werden kann.
Parallel zu den Bestrebungen auf EU-Ebene veröffentlichte die OECD bereits am 16.3.2018 einen Zwischenbericht zu den Herausforderungen, die die Digitalisierung für die Besteuerung mit sich bringt. In Fortführung des BEPS-Projektes werden darin die unterschiedlichen Besteuerungsansätze der mehr als 110 teilnehmenden Staaten analysiert. Eine Präferenz für ein bestimmtes Vorgehen wird in dem Zwischenbericht nicht ausgesprochen. Vielmehr soll im Rahmen eines zweijährigen Projekts eine gemeinsame Lösung erarbeitet werden. Ein finaler Bericht, in den die Ergebnisse einfließen, ist für das Jahr 2020 geplant.
Hinweis
Die Vorschläge der EU-Kommission zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft vom 21.3.2018 sind abrufbar unter https://ec.europa.eu/taxation_customs/business/company-tax/fair-taxation-digital-economy_en.