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Steuerberatung

Vorsteuerabzug bei Lieferung von Mieterstrom

Die Lie­fe­rung von Strom, den ein Wohn­raum­ver­mie­ter über eine PV-An­lage er­zeugt und an seine Mie­ter ent­gelt­lich ab­gibt, stellt laut BFH eine selbständige um­satz­steu­er­pflich­tige Lie­fe­rung dar und be­rech­tigt da­mit zum Vor­steu­er­ab­zug.

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